Unlängst hat die Stadt Frankfurt fünf Jahre nach Beginn der Umsetzung der Istanbul-Konvention Bilanz gezogen und einen M
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Beurteilung des Magistrats zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und das HAGGewHG nach fünf Jahren Erfahrungen. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Unlängst hat die Stadt Frankfurt fünf Jahre nach Beginn der Umsetzung der Istanbul-Konvention Bilanz gezogen und einen Maßnahmenplan mit 53 Maßnahmen vorgestellt. Er zeigt auf, wie der Schutz von Frauen vor Gewalt verbessert, das Hilfesystem weiterentwickelt und bestehende Schutzlücken geschlossen werden können. Parallel dazu wird im Hessischen Landtag der Entwurf des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Gewalthilfegesetz, HAGGewHG, beraten. Fachverbände, darunter der Deutsche Juristinnenbund, kritisieren unter anderem Finanzierungslücken in den Bereichen Prävention, Öffentlichkeitsarbeit und Täterarbeit. Ich frage den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat im Hinblick auf die Erfahrungen aus fünf Jahren Umsetzung der Istanbul-Konvention das HAGGewHG?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.