Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt werden. Das Land Hessen hat sich hier
Zusammenfassung
Die Grundsteuer muss neu geregelt werden, da ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dies erforderlich macht. Das Land Hessen hat ein komplizierteres Flächen-Faktor-Verfahren gewählt. Der Magistrat erwartet jedoch keine zusätzlichen finanziellen oder personellen Aufwände durch dieses Modell.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt werden. Das Land Hessen hat sich hierbei für die Verwendung eines Flächen-Faktor-Verfahrens entschieden. Dieses Modell gilt als komplizierter als das von anderen Bundesländern bevorzugte reine Flächenmodell. Ich frage daher den Magistrat: Mit welchem finanziellen und personellen Zusatzaufwand rechnet der Magistrat der Stadt Frankfurt für die Erhebung der Grundsteuer nach hessischem Modell gegenüber einer Grundsteuer nach reinem Flächenmodell?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner-Gölbasi, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pürsün, meine Damen und Herren! Unabhängig vom Reformmodell ermittelt die Finanzbehörde die Grundlagen zur Berechnung der Grundsteuer. Danach bekommen die Kommunen den Steuermessbetrag vom Finanzamt mitgeteilt. Dieser wird mit dem Hebesatz multipliziert und die Grundsteuer festgesetzt. Von daher entstehen der Stadt Frankfurt am Main weder finanzielle noch personelle Mehraufwände durch die Art des Reformmodells.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.