Die neu geschaffene Koordinierungsstelle „Istanbul-Konvention“ des Frauenreferats zur Erfüllung der Istanbul-Konvention
Zusammenfassung
Die Koordinierungsstelle "Istanbul-Konvention" hat ihre Arbeit aufgenommen, um die Durchsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt zu gewährleisten. Geplant sind Maßnahmen zur Bestandsaufnahme und Identifikation von Handlungsschwerpunkten im Bereich Gewaltprävention und Gewaltschutz. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Zusammenarbeit aller relevanten Institutionen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Die neu geschaffene Koordinierungsstelle "Istanbul-Konvention" des Frauenreferats zur Erfüllung der Istanbul-Konvention hat im Oktober ihre Arbeit aufgenommen. Darum frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen seitens der Koordinierungsstelle sind bislang geplant, um die Durchsetzung der Istanbul-Konvention zu gewährleisten, und welche Probleme bei der Erfüllung der Istanbul-Konvention in der Stadt Frankfurt wurden bereits identifiziert?
Antwort des Magistrats
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention kann also nur gelingen, wenn sie auch als Gemeinschaftsaufgabe verstanden wird. Das bedeutet, dass alle zuständigen Dezernate und Institutionen aktiv mitarbeiten und schon heute Verantwortung für die Umsetzung übernehmen. Die Koordinierungsstelle übernimmt die Steuerung und Organisation des breiten Beteiligungsprozesses. Die Gremien werden sich nächstes Jahr zum ersten Mal treffen und in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme durchführen und dabei sowohl die Prävention als auch den Gewaltschutz in den Blick nehmen. Was läuft gut? Wo gibt es Probleme und Defizite? Darauf aufbauend werden dann Handlungsschwerpunkte identifiziert. Der Zeitplan ist noch in Abstimmung. Die Koordinierungsstelle zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häusliche Gewalt hat Anfang Oktober 2021 die Arbeit aufgenommen. Angesiedelt ist sie im Bereich Gewaltschutz im Frauenreferat und besetzt mit zwei Fachreferent*innen und einer Assistent*in. Die Kolleg*innen sind in der Einarbeitung, führen erste Gespräche mit anderen Kommunen, Ämtern und Beratungsstellen und stellen sich in den Netzwerken vor. Ebenfalls in der Vorbereitung ist ein Fachtag zur häuslichen Gewalt im Jahr 2022.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.