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Zusammenfassung
Die Neugestaltung der Bolongarostraße ist geplant, wobei die Bauausführung im ersten Bauabschnitt ab März 2020 vorgesehen war. Der Baubeginn wird voraussichtlich im Jahr 2022 erfolgen, abhängig von der Fertigstellung der Arbeiten am Bolongaropalast.
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Gemäß Stellungnahme des Magistrats ST 2125 vom 16.11.2018 zur Neugestaltung der Bolongarostraße war ab März 2020 die Bauausführung im ersten Bauabschnitt - Leverkuser Straße bis zum Mainberg - geplant. In einem Planergespräch am 28.05.2019 wurde dann ein geplanter Baubeginn in 2021 genannt, wobei es noch offen schien, wann mit dem Bauabschnitt begonnen werden solle. Zudem wurde hier gesagt, dass man mit den Bauarbeiten erst nach Beendigung der Arbeiten am Bolongaropalast beginnen könne. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wann und mit welchem Bauabschnitt beginnen die Bauarbeiten zur Neugestaltung der Bolongarostraße, und inwieweit besteht hier eine Abhängigkeit zur Sanierung des Bolongaropalastes?
Antwort des Magistrats
Zur Umgestaltung und grundhaften Sanierung der Bolongarostraße wird eine Bau- und Finanzierungsvorlage nach Abschluss der magistratsinternen Abstimmung voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2021 in den Geschäftsgang gegeben. Die Maßnahme gehört zum Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt". Ein Zuwendungsantrag nach dem Mobilitätsfördergesetz, MobiFöG, ist gestellt, ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor. Nach der mit der Bau- und Finanzierungsvorlage beantragten Freigabesumme ist eine EU-weite Ausschreibung der Bauleistungen erforderlich. Die Abschnitte werden im Zuge der Bauvorbereitung festgelegt. Mit Blick auf den Zeitbedarf für den Geschäftsgang und die Beschlussfassung der Vorlage ist aus heutiger Sicht ein Baubeginn im Jahr 2022 realistisch. Bezüglich der Abhängigkeiten zur Sanierung des Bolongaropalastes laufen gegenwärtig magistratsinterne Abstimmungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Mai 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.