Die Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die Ereignisse der Pogromnacht vom 9. November 1938 in der Paulskirche ist in
Zusammenfassung
Die Gedenkveranstaltung zur Pogromnacht wird nur für Geimpfte und Genesene zugänglich gemacht, um eine höhere Teilnehmerzahl zu ermöglichen. Dies soll die Teilhabe an der Veranstaltung erhöhen und weniger Menschen ausschließen.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Die Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die Ereignisse der Pogromnacht vom 9. November 1938 in der Paulskirche ist in diesem Jahr nur für vollständig Geimpfte und genesene Personen im Rahmen der sogenannten 2G-Regel zulässig. Für alle anderen städtischen Veranstaltungen gilt die sogenannte 3G-Regel, sodass auch getestete Personen daran teilnehmen dürfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Warum gilt für die städtische Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die Pogromnacht vom 9. November die 2G-Regel, sodass getestete Gäste davon ausgeschlossen sind?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat favorisiert bei Veranstaltungen, bei denen viel Publikum erwartet wird, die 2G-Regelung, weil durch sie mehr Menschen in die Paulskirche kommen können und weniger ausgeschlossen werden. Die Regelung ermöglicht mehr Teilhabe - angefangen bei der Liste der Einzuladenden bis hin zur Veranstaltung selbst. Letztlich wird aber im Einzelfall zu beurteilen sein, ob dies auch auf andere Veranstaltungen zutrifft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.