Der Wettbewerb für den Bau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, der von ihr möglichst noch im November 2025
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, wann der Grundbucheintrag für das Grundstück der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst geplant ist und ob er auf einen baldigen Termin hinwirken kann. Der Magistrat informiert, dass das Grundstück bereits im Eigentum des Landes Hessen ist und der Eintrag erst zum Zeitpunkt der Bauantragstellung benötigt wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Der Wettbewerb für den Bau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, der von ihr möglichst noch im November 2025 gewünscht und auch inhaltlich für möglich gehalten wird, benötigt dafür zwei wesentliche Voraussetzungen: Finanzierungssicherheit sowie einen Eintrag ins Grundbuch über Grenzen und Zuschnitt der landeseigenen Grundstücke. Vermutlich hat dieser Eintrag vonseiten des Landes beziehungsweise auch der ABG Frankfurt Holding noch nicht stattgefunden. Ich frage den Magistrat: Weiß er, wann dieser Eintrag geplant ist, und kann er auf einen baldigen Termin hinwirken?
Antwort des Magistrats
Das für den Neubau der Hochschule für Musik und darstellende Kunst, HfMdK, vorgesehene Grundstück befindet sich bereits heute im Eigentum des Landes Hessen. Es ist vertraglich geregelt, dass Kulturcampus-Grundstücke, die vom Land Hessen nicht mehr benötigt werden, an die ABG Frankfurt Holding, ABG, übergeben werden. Eine konkrete Terminplanung zur Grundbucheintrag ist dem Magistrat nicht bekannt. Dieser Verfahrensschritt hat auf den Zeitplan des HfMdK-Wettbewerbs aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse keinen Einfluss. Ein im Grundbuch neu eingetragenes Baugrundstück wird erst zum Zeitpunkt der Bauantragstellung benötigt, das heißt, nachdem der oben genannte Wettbewerb abgeschlossen ist. Der Magistrat stimmt sich mit Land Hessen und ABG auch zu diesem Punkt ab und wird anschließend berichten.
Grundsätzlich gestalten sich die Abstimmungen in Sachen Kulturcampus, die verschiedene gemeinsame Projekte von Land und Stadt betreffen, sehr konstruktiv und kurzfristig, so zum Beispiel bei der Nutzbarmachung der ehemaligen Dondorfschen Druckerei für das Interim der SCHIRN Kunsthalle Frankfurt oder der Ertüchtigung der ehemaligen Kunstbibliothek für die kulturelle Zwischennutzung durch das EU-geförderte Projekt Vision 31. Die Eröffnung des SCHIRN-Interim in der Dondorfschen Druckerei ist für Anfang September geplant, in der ehemaligen Kunstbibliothek sollen unter anderem auch die künftigen Nutzer:innen des Frankfurt LAB dazu beitragen, dass der Kulturcampus im Rahmen eines integrierten Transformationsprozesses schrittweise umgesetzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.