Die Sanierung und Erweiterung der Julius-Leber-Schule sieht vor, den denkmalgeschützten Bau in der Seilerstr. 36 zu ertü
Zusammenfassung
Die Sanierung und Erweiterung der Julius-Leber-Schule soll den denkmalgeschützten Bau ertüchtigen und erweitern. Es wird darauf geachtet, dass die Servitutsgrenzen nicht überschritten werden, um die rechtlichen Vorgaben zu wahren.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die Sanierung und Erweiterung der Julius-Leber-Schule sieht vor, den denkmalgeschützten Bau in der Seilerstr. 36 zu ertüchtigen und zu erweitern. Das Gebäude ragt an den Seitenflügeln über die Wallservitutslinie hinaus in die Grünanlage. Die Erweiterung ist durch die M 165/23 beschlossen, die Gelder bewilligt - allerdings ohne eigene Genehmigung für einen (weiteren) Eingriff in das Wallservitut. Das Wallanlagenservitut macht Eingriffe in die Wallanlagen nur mit explizitem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung möglich.
Ich frage den Magistrat:
Wie wird sichergestellt, dass bei der Erweiterung der Außenstelle der Julius-Leber-Schule ein Eingriff in das Wallservitut vermieden und die Servitutsgrenzen nicht weiter überschritten werden?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat befindet sich derzeit noch in der dezernatsübergreifenden Abstimmung zu der Frage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.