Am 20.12.2025 jährt sich zum 70. Mal das Deutsch-Italienische Anwerbeabkommen. Es war für die Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung
Zum 70. Jahrestag des Deutsch-Italienischen Anwerbeabkommens wird keine städtische Veranstaltung geplant. Der Magistrat zeigt jedoch Bereitschaft, eine kulturelle Veranstaltung zu fördern, um den italienischen Beitrag zur Frankfurter Kultur zu würdigen.
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Thema Kultur verfolgenFrage an den Magistrat
Am 20.12.2025 jährt sich zum 70. Mal das Deutsch-Italienische Anwerbeabkommen. Es war für die Bundesrepublik Deutschland das erste Abkommen dieser Art und galt als Muster für spätere Abkommen. Für Italien war es das letzte von 14 bilateralen Arbeitsabkommen, mit denen die hohe Arbeitslosigkeit insbesondere im Süden gemindert werden sollte. Schätzungsweise mehr als vier Millionen Italiener und Italienerinnen kamen nach Deutschland und haben zum Wohlstand beigetragen. Heute wäre Frankfurt ohne die italienische Kultur und Lebensweise undenkbar.
Ich frage den Magistrat:
Was ist zum 70. Jahrestag des Deutsch-Italienischen Anwerbeabkommens geplant, um an das Abkommen zu erinnern und den italienischen Beitrag in Deutschland zu würdigen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Dürbeck!
Auf kommunaler Ebene der Stadt Frankfurt am Main ist aktuell keine eigene städtische Veranstaltung zum 70. Jahrestag des zitierten Anwerbeabkommens geplant. Gerne ist der Magistrat jedoch bereit, eine entsprechende Veranstaltung und dort insbesondere ein kulturelles Begleitprogramm zu fördern, denn es ist absolut zutreffend, dass Frankfurt am Main durch die Beiträge der nach Frankfurt gekommenen und oftmals hier gebliebenen bzw. hier lebenden Italienerinnen und Italiener in den unterschiedlichsten Zusammenhängen, insbesondere aber in der Kultur, sehr bereichert wurde. Dieser Umstand findet zum Beispiel seine Berücksichtigung in der bereits jahrzehntelang erfolgenden Förderung der Deutsch-Italienischen Vereinigung durch die Stadt Frankfurt am Main. Einen möglichen Förderantrag in dem Kontext wird der Magistrat wohlwollend prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.