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In der Unfallstatistik der Landespolizei für das Jahr 2024 wird erneut ein Anstieg der Unfälle im Stadtgebiet registrier

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für Verkehrsteilnehmer:innen in Frankfurt am Main zu ergreifen, insbesondere im Hinblick auf die Gefahren durch E-Scooter. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, mögliche Nachtfahrverbote und eine Senkung des Blutalkoholgrenzwerts zu prüfen, um die Unfallzahlen zu reduzieren.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

In der Unfallstatistik der Landespolizei für das Jahr 2024 wird erneut ein Anstieg der Unfälle im Stadtgebiet registriert. Dabei haben Verkehrsunfälle mit "jungen Fahrerinnen" erneut einen Höchststand erreicht. Die Verkehrsbeteiligung von E-Scooter-Nutzenden fordert dabei eine überproportional hohe Anzahl an Verletzten. Der ADAC stellt fest, dass E-Scooter vielfach gefährlich und chaotisch gefahren werden. Das deckt sich mit Erfahrungen, die Verkehrsteilnehmende in unserer Stadt - gerade bei schönem Wetter - häufig machen.

Ich frage den Magistrat:

Welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um hier wieder für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu sorgen?

Antwort des Magistrats

In der Tat sind E-Scooter-Fahrer:innen bei den im Stadtgebiet von Frankfurt am Main im Verkehr verletzten Personen gemessen an Verkehrsbeteiligung und Verkehrsleistung überproportional vertreten: 2024 stellten sie 7,6 Prozent - 235 - aller Verunglückten sowie 9,3 Prozent - 29 - der Schwerverletzten. Dass die Zahl der Schwerverletzten seit einschließlich 2022 rückläufig ist, ändert nichts daran, dass sowohl Landespolizei als auch Straßenverkehrsamt mit besonderer Sorge auf diese Gruppe schauen.

Besonders problematisch ist hierbei die Hauptunfallursache "Verkehrstüchtigkeit", spielt neben unsachgemäßer Handhabung - wie etwa dem Fahren zu zweit - das Fahren unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen offenbar eine große Rolle. Hierbei handelt es sich um Kontrolldelikte, denen auch mit Schwerpunktkontrollen seitens der Landespolizei nur schwer zu begegnen ist. Das Straßenverkehrsamt prüft daher ausgehend vom Beispiel Oslo, ob eine auffällige Clusterung von Unfällen mit Personenschäden, Leih-E-Scootern und Örtlichkeiten festzustellen ist. Auf Grundlage einer solchen, dort verifizierten Hypothese dürfen Leih-E-Scooter in Oslo nachts - circa 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr - nicht mehr gefahren werden. Gleichzeitig wurde der zulässige Blutalkoholwert auf 0,2 g/l - 0,2 ‰ - herabgesetzt. Durch diese Maßnahmen in Kombination mit einer Flottengrößendrosselung ging die Zahl der Verletzten in Oslo von 1.878 im Jahr 2021 auf 556 im Jahr 2023 zurück.

Sollte sich die dem Beispiel Oslo zugrundeliegende Hypothese auch für Frankfurt am Main bewahrheiten, wären im folgenden mögliche Rechtsmittel zu prüfen, zumindest ein Nachtfahrverbot auch für Frankfurt am Main durchzusetzen, um das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit besser zu wahren. Dies stellt sich jedoch aufgrund der deutschen Rechtslage voraussichtlich schwierig dar, so dass zuvorderst das Gespräch mit den Betreiberunternehmen geführt werden müsste.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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