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Die seit April 2023 geltende Informationsfreiheitssatzung soll Transparenz im Verwaltungshandeln der Stadt Frankfurt för

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt soll Transparenz im Verwaltungshandeln fördern. Die Frage bezieht sich darauf, wie Bürger*innen mit den erhaltenen Informationen umgehen dürfen und warum diese nicht in einem öffentlichen Register veröffentlicht werden. Der Magistrat erklärt, dass die rechtliche Grundlage für die Weiterverwendung der Informationen nicht geregelt ist und dass die Schaffung eines öffentlichen Registers geprüft wird.

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Frage an den Magistrat

Die seit April 2023 geltende Informationsfreiheitssatzung soll Transparenz im Verwaltungshandeln der Stadt Frankfurt fördern. In der Praxis wird Bürger*innen mitgeteilt, sie seien "selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Daten entsprechend der Rechtslage zu behandeln" und es "empfehle sich einen Anwalt zu befragen" bezüglich der erlaubten weiteren Nutzung der erhaltenen Informationen und Dokumente.

Ich frage den Magistrat:

Wie dürfen Bürger*innen mit Informationen umgehen, die sie auf Basis der Informationsfreiheitssatzung erhalten haben, und warum werden diese Informationen nicht systematisch in einem öffentlich zugänglichen Register veröffentlicht, wie es im ursprünglichen Antrag NR 193/21 gewünscht war?

Antwort des Magistrats

Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg:

Sehr verehrter Herr Vorsteher,

sehr verehrte Frau Stadtverordnete Kube,

meine sehr verehrten Damen und Herren

und liebe Gäste!

Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt gewährt in Verbindung mit dem vierten Teil, §§ 80 bis 89, des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes, HDSIG, Bürger:innen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, soweit keine Ausschlussgründe nach §§ 82 bis 84 HDSIG vorliegen.

Die Frage, ob und in welchem Umfang die erhaltenen Informationen weiterverwendet werden dürfen, hat der Normgeber im HDSIG nicht geregelt. Entsprechend kann die Stadt hierzu keine Aussagen treffen oder rechtliche Empfehlungen aussprechen. Eine Haftungsfreistellung für eine etwaige rechtswidrige Weiterverwendung durch Dritte ist ebenfalls ausgeschlossen.

Dem Antrag NR 193/21 entsprechend hat der Magistrat geprüft, ob und wie ein öffentlich zugängliches Register mit maschinenlesbaren Informationen geschaffen werden kann. Technisch gesehen stellt das städtische Open-Data-Portal hierfür die geeignete Plattform dar. Dort stehen bereits 281 Datensätze in maschinenlesbarer Form zum Abruf bereit. Allerdings ist vor jeder Veröffentlichung nicht nur zu prüfen, ob die jeweiligen Daten rechtlich unbedenklich zugänglich gemacht werden dürfen, sondern auch, ob sie bereits in geeigneter Form vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand aufbereitet werden können.

Angesichts der Vielzahl und Heterogenität der in der Stadtverwaltung vorhandenen Daten kann die rechtliche Prüfung sowie die Überführung in ein maschinenlesbares Format im Einzelfall mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein. Aufgrund der fachlichen Komplexität und der inhaltlichen Nähe zum jeweiligen Datenbestand obliegt die Durchführung dieser Aufgaben stets dem jeweils zuständigen Fachamt.

Im Zuge laufender interner Abstimmungen bewertet der Magistrat aktuell verschiedene Ansätze zur Entwicklung von Zuständigkeits- und Rollenkonzepten sowie zur Gestaltung prozessualer Abläufe, aber auch eine entsprechende Koordination zwischen den Dezernaten I, IV, V und VI ist bereits in Vorbereitung.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Hauenschild. Bitte!

Stadtverordneter Johannes Hauenschild, Volt:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank! Mich würde allgemein interessieren: Wie ist der Prozess? Wie wird damit umgegangen, wenn eine Anfrage hereinkommt, und wer ist dafür zuständig, das zu bearbeiten et cetera? Vielleicht können Sie darauf noch eingehen.

Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg:

(fortfahrend)

Die Zuständigkeit liegt hier bei unserer Stadträtin O´Sullivan, und wie ich bereits sagte, arbeiten wir an diesem Prozess, dass die verschiedenen Dezernate im Prinzip beteiligt werden. Wie ich der Antwort von Frau Stadträtin O´Sullivan, für die ich hier in Vertretung antworte, entnehmen kann, ist der Prozessablauf vorbereitet, und wir hoffen, dass die zuständigen Dezernate mitwirken können, damit diese Abläufe in Zukunft verbessert werden.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Frau Stadtverordneter Momsen. Bitte!

Stadtverordnete Sylvia Momsen, GRÜNE:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank für die Informationen! Es ist schwierig, wenn man etwas wissen will, dieses Wissen dann nutzbar zu machen, wenn es noch nicht klar geregelt ist. Meine Frage geht aber jetzt mehr in folgende Richtung: Sie haben beschrieben, dass es maschinenlesbare Datensätze gibt. Das ist in meinen Augen überhaupt nicht barrierefrei. Welche Initiative wird der Magistrat unternehmen, damit auch das dann allen Bürger:innen zugänglich sein wird?

Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg:

(fortfahrend)

Liebe Frau Stadtverordnete Momsen, in der Tat, Sie haben völlig recht. Ich habe in meiner Zuständigkeit für die Stabsstelle Inklusion immer wieder geschaut, was bedeutet die Barrierefreiheit? Das betrifft ja nicht nur das Körperliche, sondern das gilt auch für die Lesbarkeit. Deswegen prüfen wir gemeinsam mit der Stadträtin, wie wir mit der Stabsstelle Inklusion diese Lesbarkeit barrierefreier ermöglichen können.

Ich habe verschiedene Möglichkeiten gesehen, zum Beispiel, wie wir in Museen die Kataloge lesbarer machen können. Letzte Woche habe ich im Diversitätsausschuss berichtet, dass wir den Schüler:innen Bücher in einfacher Sprache zur Verfügung stellen, um die Lesbarkeit zu verbessern und die Barrieren abzubauen. Deswegen danke ich Ihnen für diesen Hinweis. Das nehme ich heute mit, und Sie können sicher sein, ich werde mit der Stabsstelle Inklusion prüfen, wie wir die Barrierefreiheit in verschiedenen Formen auch bei diesen maschinenlesbaren Dokumenten ermöglichen können. Das werden wir prüfen, und selbstverständlich hoffe ich, dass wir auch da Wege finden können.

Ganz herzlichen Dank!

(Beifall)

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3252

Stadtverordnete Dr. Dana Kube, GRÜNE:

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Aus der Forschung kommend, weiß ich, wie wichtig und lohnend es ist, dass wir auf Transparenz setzen und Wissen teilen. Es geht bei der Informationsfreiheitssatzung um die grundlegende Sicherung demokratischer Werte in der Verwaltung unseres Zusammenlebens in der Stadt. Informationen sind die Währung, in der wir Vertrauen schaffen. Informationszugang ist Gleichberechtigung, ist Partizipation, ist Chancengleichheit - fair und demokratisch. Den Zugang zu Informationen zu gewähren, ist eine wichtige Aufgabe, die wir schaffen müssen in Zeiten, in denen genau dort Populisten ansetzen und reaktionäre Regime versuchen, demokratische Gesellschaften zu schwächen und auseinanderzudividieren.

(Beifall)

Ich bin mir der Hürden bewusst, die so eine Satzung und ein Prozess der Änderung dessen, wie wir mit Informationen, also Daten, umgehen, wie wir Daten verwalten und wie wir Daten miteinander teilen, bedeuten. Es ist aber ein sehr großes Anliegen, da die Satzung schon in Kraft ist und eine große Errungenschaft für uns in Hessen und in Frankfurt bedeutet, für die weitere praktische Förderung der Umsetzung zu sprechen.

Damit Bürger:innen, die ihr Recht auf Information wahrnehmen, nicht als Störenfriede in der Verwaltung aufgefasst werden, wenn sie bei der Verwaltung, bei Ämtern, bei stadtnahen Institutionen oder Unternehmen nach Auskunft zum Beispiel zum Sozialgesetzbuch, Ausländer:innenrecht, oder zu Wohnen und Bauen fragen, braucht es Umdenken und praktischen Support. Wir müssen vor allem auch die Verwaltung darin stärken und unterstützen und ihr eine zentrale Stelle geben, die ihnen dabei hilft zu wissen, in welcher Form die Informationen aufbereitet und ausgegeben werden können, wie auch Antworten auf Einzelfragen für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden können und wie wir zum Beispiel auch Gutachten in Auftrag geben, die man dann auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen kann. Natürlich müssen Menschen auch wissen, wie man mit Informationen umgehen soll. Das heißt, wir brauchen einen rechtssicheren Austausch und das müssen wir fördern, damit es im Sinne der Allgemeinheit auch demokratisch vorgenommen werden kann. Damit das reibungslos funktioniert, also die rechtlichen und digitalen Kompetenzen überall abgerufen werden können, wo es nötig ist, um diesen bürgernahen Service zu gewährleisten, haben wir über Etatanträge Geld eingestellt, um eine zentrale Stelle darin personell zu unterstützen, die Bürger:innenanfragen, die digitalen Abläufe und auch die Prozesse sowie datenschutzrechtliche Fragen koordinierend zu betreuen.

Wir laufen an vielen Stellen schon längst los. Bitte stellen Sie nun diese "Supportmannschaft" dem Team in der Verwaltung an die Seite. Es ist sehr wichtig, dass der Magistrat hier als Kollegialorgan nicht nur zeitnah berät, sondern auch ...

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Letzter Satz bitte, Frau Kube.

Stadtverordnete Dr. Dana Kube, GRÜNE:

(fortfahrend)

... zu einer Entscheidung kommt, damit wir der Daseinsvorsorge in Zukunft auch digital nachkommen.

Vielen herzlichen Dank!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön, Frau Kube!

Liebe Kolleg:innen, ich erlaube mir vor der nächsten Wortmeldung noch einen kleinen Hinweis: Wir haben eine ganz tolle Cafeteria, und wenn ihr untereinander Gespräche führen möchtet, könnt ihr gerne dort hingehen. Hier aber hört bitte den Redner:innen zu. Danke schön! Jetzt hat Herr Hauenschild von der Volt-Fraktion das Wort. Bitte schön!

Stadtverordneter Johannes Hauenschild, Volt:

Vielen Dank, Herr Vorsteher,

sehr geehrte Damen und Herren!

Frau Kube ist gerade schon auf die Bedeutung der Informationsfreiheitssatzung eingegangen, deswegen will ich jetzt gar nicht noch einmal so viel dazu sagen. Damit haben wir geregelt, wie Bürger:innen an öffentliche Informationen gelangen können, wenn sie eine konkrete Anfrage haben, welche über die ohnehin öffentlich zugänglichen Daten hinausgeht, und hierdurch haben wir schon einen ziemlich großen Schritt in Sachen Transparenz gemacht. Trotzdem ist die Frage von Frau Kube natürlich berechtigt und es ist verständlich, warum die Bürger:innen die erfragten Daten bisher nicht einfach frei verwenden dürfen.

Die Veröffentlichung von Informationen öffnet die Verwaltung und macht diese zugänglicher - Frau Kube hat eben schon angesprochen, wie wichtig das ist -, und durch das Bereitstellen der öffentlichen Daten wird auch das Vertrauen in die Verwaltung gestärkt, indem dieses gemeinsame Eigentum der Gesellschaft zugänglich gemacht wird und die Daten von den Bürger:innen auch genutzt werden können, zum Beispiel, um Analysen und Lösungen zu finden und zu entwickeln, die unsere Stadt betreffen.

Während die Textbausteine zur weiteren Verwendung der Daten vermutlich der rechtlichen Absicherung der bearbeitenden Stelle dienen, freut es mich, dass trotzdem offenbar im Sinne des Antrags geprüft wurde, ob möglichst alle Informationen öffentlich zur Verfügung gestellt werden können, das hatte Frau Bürgermeisterin Eskandari-Grünberg eben gesagt. Hierfür sei anscheinend das Open-Data-Portal gut geeignet. Darin sind schon über 280 Datensätze bereitgestellt, und es könnte relativ einfach um angefragte Daten erweitert werden. Den Umgang hiermit entscheidet schlussendlich die Anträge bearbeitende Stelle, und diesbezüglich muss ich etwas richtigstellen: Das Dezernat V hat die Satzung erarbeitet und ist quasi in Vorleistung getreten, aber die Zuständigkeit muss eben doch noch geklärt werden. Die Frage ist also, wo wir diese Stellen ansiedeln, wer sich am Ende darum kümmert und wer Ansprechpartner für die Bürger:innen ist. Da fände ich es sehr wünschenswert und auch vom Magistrat sehr erwartbar, wenn bezüglich der Informationen, die dort potenziell angefragt werden können, geprüft werden könnte, ob sie einfach veröffentlicht werden können, um sie dann, wo immer möglich, auch zu veröffentlichen.

Vor Kurzem wurde auch schon eine neue Übersichtsseite gelauncht, auf der alle Portale und Daten der Stadt gebündelt werden und die dabei hilft, die richtigen Daten bei der Stadt zu finden. Ich glaube, wir sollten auf jeden Fall weiter daran arbeiten, mehr Daten zur Verfügung zu stellen, diese zugänglicher zu machen und die angefragten Daten auch zu veröffentlichen.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön, Herr Hauenschild! Als Nächstes hat das Wort Frau Stadtverordnete Christann für die Linke-Fraktion. Bitte schön!

Stadtverordnete Monika Christann, Linke:

Herr Vorsteher,

werte Damen und Herren!

Die Antwort der Digitaldezernentin O'Sullivan ist für mich völlig unzureichend. Die Konzentration auf den Haftungsausschluss der Stadt trifft nicht den Hauptpunkt. Aktiv veröffentlichte Daten dürften generell von allen nutzbar sein, und dazu braucht es keinen Haftungsausschluss. Ich kann mich noch sehr genau an den

2. Dezember 2021, einen Montag, erinnern, als die Koalition auf sehr undemokratische Weise ihren Antrag NR 193 als Tischvorlage im Ausschuss durchpeitschte. Da er erst vor dem Wochenende geschrieben wurde, hatten sämtliche Oppositionsparteien nicht den Hauch einer Möglichkeit, sich den Antrag anzusehen. Unser Zurückstellungswunsch wurde von der Koalition überstimmt, obwohl wir einiges zu kritisieren und zu klären hatten.

Das Vorhaben, eine Informationsfreiheitssatzung für die Kommune Frankfurt zu etablieren, ist richtig und wichtig. Der Begründungstext enthält ja auch eine wichtige Aussage: Die städtischen Daten gehören der Allgemeinheit und nicht einer Behörde. Von Datensouveränität ist hier jedoch keine Spur. Wir Linken hatten schon damals kritisiert, dass der passive Ansatz grundsätzlich verkehrt ist. Unserer Meinung nach muss die Stadt alle erlaubten Daten von sich aus auf eine urbane Plattform stellen - das spart Kosten und Aufwand für alle und erzeugt Transparenz. Andere Städte wie Hamburg oder Tallinn machen es uns vor. Dann wäre auch die Kostenfrage nicht von solch zentraler Bedeutung. Die Satzung ist beschämend; enthält sie doch nur drei Artikel zum Anwendungsbereich der Stadt und zu den Kosten sowie das Datum des Inkrafttretens. Wenn es stimmt, dass Bürger:innen geraten wird, sich anwaltliche Beratung zu holen, wie mit den erlangten Daten umzugehen sei, dann ist das ganz klar ein Beleg für das, was wir schon am 02.12.2021 gesagt haben. So wie die Beschlussvorlage angelegt ist, ist die sogenannte Informationsfreiheitssatzung in Wirklichkeit eine Satzung zur Informationsverhinderung. Das widerspricht jedoch den Vorschriften von Transparency International Deutschland e. V., welche freie Daten im Dienste der Transparenz und damit der Demokratie fordert. Kein Wunder, dass es mit der Mitgliedschaft der Stadt nicht so recht klappt. Und mit dem Bürgergeld kann man sich keine anwaltliche Beratung leisten. So wird die Informationsfreiheitssatzung zu einer umständlichen Dienstleistung, die sich zudem nur Besserverdienende leisten können. Soll es denn so sein, dass nur gut Betuchte die Möglichkeit haben sollen, eine Kontroll- und Mitgestaltungsmöglichkeit ausüben zu können?

Mein Fazit: Die angebliche Informationsfreiheitssatzung ist eine Posse, ein Schildbürgerstreich, und verhöhnt alle demokratischen Ansätze.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Als Nächstes hat der Stadtverordnete Herr Schwichtenberg von der Gartenpartei das Wort. Ich bitte darum, den Videostream auszuschalten. Bitte, Herr Schwichtenberg!

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

Die Informationsfreiheitssatzung soll möglichst viele Daten veröffentlichen und verfügbar machen, wurde jedoch nur wenig später konterkariert, indem der Antrag der Gartenpartei "Baumfällgenehmigung der Naturschutzbehörde veröffentlichen" abgelehnt wurde, zum Beispiel von den GRÜNEN. Schnell war klar, dass das dann wohl nichts wird. Und Sie fragen sich ernsthaft, Frau Kube, warum Informationen nicht systematisch in einem öffentlich zugänglichen Register veröffentlicht werden, wie es in der Informationsfreiheitssatzung beschlossen wurde? Das kann doch nicht wahr sein! Selbst meine Worte hier sind zwei Minuten später nicht mehr abrufbar.

(Zurufe)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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