Seit mittlerweile über 30 Jahren warten die Nieder-Erlenbacher und Nieder-Eschbacher auf die Realisierung eines knapp zw
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant den Bau eines Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach, der seit über 30 Jahren gefordert wird. Der Magistrat hat bereits einige Grundstücke erworben, jedoch stehen noch sieben Ankäufe aus. Die Fertigstellung des Radwegs hängt von den Verhandlungen und möglichen Enteignungsverfahren ab.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFrage an den Magistrat
Seit mittlerweile über 30 Jahren warten die Nieder-Erlenbacher und Nieder-Eschbacher auf die Realisierung eines knapp zwei Kilometer langen Radweges zwischen ihren beiden Stadtteilen. Das Amt für Bau und Immobilien und das Verkehrsdezernat schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Diese Radwegeverbindung ist besonders für Schülerinnen und Schüler von hoher Wichtigkeit, die in Nieder-Eschbach zur Schule gehen beziehungsweise von dort aus die U-Bahn nutzen, auch und gerade im Hinblick auf deren Verkehrssicherheit. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Sachstand, und befinden sich die für den Bau benötigten privaten Flächen mittlerweile im Eigentum der Stadt Frankfurt?
Antwort des Magistrats
Zum Bau des in der Frage angesprochenen Radwegs sind insgesamt 13 Ankäufe von insgesamt 18 Grundstücksteilflächen erforderlich. Das Amt für Bau und Immobilien, ABI, führt die Verhandlungen zum freihändigen Erwerb im Auftrag des Amtes für Straßenbau und Erschließung, ASE. Der Erwerb wurde dabei wie üblich zum Bodenrichtwert angeboten. Vier private Eigentümer sowie das St. Katharinen- und Weißfrauenstift haben der Veräußerung von sechs der 18 benötigten Grundstücksteilflächen auf Grundlage des Bodenrichtwerts bislang zugestimmt. Diese fünf Ankäufe wurden vom Magistrat am 23.11.2020 beschlossen und werden derzeit vertraglich umgesetzt. Eine weitere Teilfläche steht im Eigentum des Allgemeinen Almosenkasten, der vom ABI verwaltet wird und die Grundstücke im Wege einer Besitzeinweisung kurzfristig zur Verfügung stellen kann. Es verbleiben sieben Ankäufe, die bislang nicht realisiert werden konnten. Während einige Eigentümer einen höheren Kaufpreis verlangen, haben andere auf das Erwerbsangebot nicht reagiert. Bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens war der angebotene freihändige Erwerb der Flächen die einzige Möglichkeit für die Stadt Frankfurt am Main, ins Eigentum der Flächen zu kommen. Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 26.11.2020 besteht die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Vor diesem Hintergrund erhalten die bislang nicht verkaufsbereiten Eigentümer aktuell ein letztes Verkaufsangebot. Parallel zu diesem Angebotsschreiben wird vom Magistrat das Enteignungsverfahren auf den Weg gebracht, in dem unter anderem nachzuweisen sein wird, dass der freihändige Erwerb nachhaltig versucht wurde. Mit einer Fertigstellung des Radwegs ist nicht vor einer im Rahmen des Enteignungsverfahrens möglichen vorzeitigen Besitzeinweisung zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Februar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.