Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Die FR berichtete am 07.04.2025, dass im Januar 2024 die geschätzten Kosten für eine Sanierung der Kleinmarkthalle noch

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Sanierung der Kleinmarkthalle in Frankfurt am Main steht vor Herausforderungen, die zu Verzögerungen und Kostenanpassungen führen. Aktuell wird mit Gesamtkosten von 30,5 Millionen Euro netto gerechnet, wobei technische Umplanungen noch nicht berücksichtigt sind. Ziel ist es, eine funktionierende Lösung für die Mieter zu schaffen und die Sanierung unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen durchzuführen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Die FR berichtete am 07.04.2025, dass im Januar 2024 die geschätzten Kosten für eine Sanierung der Kleinmarkthalle noch bei 31 Millionen Euro gelegen hätten. Mittlerweile gebe es aber einige neue Probleme und Umplanungen seien erforderlich.

Ich frage den Magistrat:

Mit welcher Höhe von Kosten für eine Sanierung der Kleinmarkthalle wird aktuell gerechnet?

Antwort des Magistrats

Die Sanierung der denkmalgeschützten Kleinmarkthalle ist ein anspruchsvolles Bauprojekt, das bei laufendem Betrieb durchgeführt wird und daher sorgfältige Planung, Abstimmung und Kommunikation erfordert. Im August 2024 wurde die Baugenehmigung für die Sanierung erteilt. Daraufhin startete die sogenannte Ausführungsplanung, die die Grundlage für die Ausschreibung der Bauleistungen darstellt. Anders als bei einem Neubau, wo alles von Grund auf geplant wird, müssen hier alte Bausubstanz und moderne Technik miteinander in Einklang gebracht werden. Anpassungen im Planungsprozess sind bei solchen Bauprojekten daher nicht ungewöhnlich, da jede Veränderung sorgfältig geprüft und mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden muss. Zudem zeigt sich häufig erst bei fortgeschrittener Planung, dass das Bestandsgebäude anders beschaffen ist, als ursprünglich angenommen oder in den vorhandenen Unterlagen dokumentiert. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Kleinmarkthalle weiterhin dauerhaft in Betrieb bleibt und aufgrund der Gegebenheiten im Bestand sowie eingeschränkter Zugänglichkeit Bauteilöffnungen nicht in allen Bereichen möglich sind, sodass Untersuchungen nur in begrenztem Umfang durchgeführt werden konnten. Wenn sich dann etwa durch Umzug oder Renovierung eines Standes die Möglichkeit ergibt, genauere Untersuchung an der bestehenden Bausubstanz durchzuführen, sind im ungünstigsten Fall Änderungen der Planung nötig, die Zeit kosten. In einer solchen Situation befindet sich gerade das Team für die Sanierung der Kleinmarkthalle. Daher wird es zu einer Verzögerung des Baubeginns kommen.

Bislang war vorgesehen, die zentrale Kälteanlage für die Rückkühlung der Mieter-Kältesysteme auf dem Dach des Kopfbau-Ost zu platzieren. Allerdings hat sich bei der Fortsetzung und Vertiefung der Fachplanung gezeigt, dass das fünfgeschossige Gebäude die Last der Anlage inklusive der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen ohne eine umfassende Verstärkung der Tragkonstruktion statisch nicht aufnehmen kann. Eine solche Verstärkung wäre technisch enorm aufwendig und mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Zudem zeigte sich, dass die Schallemissionen der für die Kühlung erforderlichen Aggregate so hoch sein werden, dass aufwendigste Maßnahmen zur Schalldämmung erforderlich würden. Um die sinnvollste Lösung zu verwirklichen, ist das Planungsteam gerade dabei, nach Alternativen zu suchen, die technisch besser umsetzbar sind und erhebliche Kosten, auch im späteren Betrieb, einsparen. Für eine neue Lösung ist möglicherweise eine Änderung des Bauantrags nötig, die wiederum Zeit braucht, da sie erstellt und genehmigt werden muss.

Aus diesem Grund wird es zu einer Verschiebung des ursprünglich für Sommer 2025 geplanten Baubeginns kommen. Ein konkreter neuer Zeitplan kann erst festgelegt werden, sobald alle fachlichen, technischen und genehmigungsrechtlichen Fragen geklärt sind. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der ersten Bauphase frühestens im vierten Quartal 2025 beginnen kann. Das Planungsteam steht in engem Austausch mit den Fachplanern und Behörden. Ziel ist es, eine funktionierende Lösung für die Kleinkältegeräte der Mieterinnen und Mieter zu schaffen - unter Berücksichtigung aller baulichen, wirtschaftlichen und lärmtechnischen Rahmenbedingungen.

Zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme sind Eigenmittel des Eigenbetriebs "Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main" vorgesehen, insbesondere aus dem Veräußerungserlös von Grundvermögen der Marktbetriebe. Zunächst soll die Reinvestition der zweckgebundenen Rücklage aus der Veräußerung des Grundstücks Frischezentrum ressourcenschonend genutzt werden. Nach Aufbrauchen der Eigenmittel wird voraussichtlich die Aufnahme eines Kredits erforderlich werden. Die derzeit aktuelle Kostenberechnung weist Gesamtkosten in Höhe von 30,5 Millionen Euro netto aus. Die notwendigen, technisch bedingten Umplanungen sind noch nicht in der Kostenberechnung dargestellt und werden zu einer Aktualisierung führen. Jedoch wird weiter von der bezifferten Größenordnung der Gesamtkosten ausgegangen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung