In der Stadt gibt es vermehrt spontane „Massenpartys“, an denen sich nach gezielten Aufrufen Hunderte Menschen beteilige
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich vermehrt mit spontanen Massenpartys konfrontiert, die zu Lärmbelästigungen und Vermüllungen führen. Der Magistrat plant Maßnahmen zur Identifizierung und Ahndung der Störer, jedoch ist eine Kostenübertragung auf die Verursacher nicht vorgesehen. Ziel ist es, die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Lebensqualität der Anwohner zu schützen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFrage an den Magistrat
In der Stadt gibt es vermehrt spontane "Massenpartys", an denen sich nach gezielten Aufrufen Hunderte Menschen beteiligen. Bürger, Anwohner und Gewerbetreibende fühlen sich durch diese zunehmend gestört, da sie mit lauter Musik, öffentlichem Urinieren und großen Mengen an Müll einhergehen. Mehrmals musste die Polizei bereits einschreiten und Straßen sperren.
Ich frage den Magistrat:
Was unternimmt er, um das weitere Ausufern dieser Partys zu verhindern, und plant er, die Kosten unter anderem für Reinigung den Verursachern dieser Partys aufzuerlegen?
Antwort des Magistrats
Da es sich bei den beschriebenen, spontanen Massenpartys nicht um genehmigte Veranstaltungen handelt, gibt es auch keine verantwortliche Person, die diese offiziell organisiert und somit für die Geschehnisse vor Ort verantwortlich gemacht werden kann. Um ordnungswidriges Verhalten zu unterbinden und zu ahnden, müssen deshalb behördlicherseits zunächst die störenden Personen in der Menschenmenge ermittelt werden.
Wenn beispielsweise Privatpersonen mittels Musikbox für eine Lärmbelästigung sorgen, kann diese - nach vorheriger Ermahnung - sichergestellt werden. Bei Gewerbebetrieben wird die verantwortliche Person ebenfalls zunächst aufgefordert, die Musiklautstärke zu reduzieren. Sollte das nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann auch hier die Musikanlage sichergestellt werden. Ebenfalls möglich ist die Verplombung der Musikanlage.
Neben der Lärmbelästigungen sind auch die Vermüllungen, die mit spontanen Massenpartys einhergehen, ein Ärgernis. Sobald die Stabsstelle Sauberes Frankfurt Kenntnis von derartigen Hinterlassenschaften hat, stimmt sie sich mit den zuständigen Flächeneigentümer:innen, der FES und Behördenvertreter:innen ab und veranlasst bei Bedarf Sonderreinigungen. Bei regelmäßigen, spontanen Massenpartys, wie etwa auf den Nordendplätzen, ist die Stabsstelle Sauberes Frankfurt dauerhaft eingebunden und hat bereits das Angebot an Entsorgungsmöglichkeiten erhöht und Zusatzreinigungen am Morgen danach veranlasst.
Ein Umlegen von Kosten auf einzelne, verursachenden Personen ist nicht geplant. Da darüber hinaus niemand offiziell als Veranstalter:in fungiert, kann auch hier niemand zur Verantwortung gezogen werden. Im Fall von Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise unsachgemäßer Müllentsorgung oder wildem Urinieren, werden diese jedoch stets entschlossen und konsequent geahndet, sofern die verursachende Person ermittelt werden kann.
Anzumerken ist, dass alle Menschen das Recht auf Freizügigkeit genießen. Aus diesem Grund ist eine generelle Untersagung von Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen rechtlich nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen in normaler Lautstärke unterhalten, selbst wenn durch die Vielzahl von Personen eine hohe kumulierte Geräuschkulisse entsteht. Sollte es allerdings zu Gefahrensituationen kommen, können auch derartige, spontane Zusammenkünfte durch eine Zusammenarbeit von Stadt- und Landespolizei aufgelöst werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.