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Durch das der Stadt vom Land Hessen vorgeschlagene Ausführungsmodell zur Grundsteuererhebung wurden viele Frankfurter:in

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Um die durch die Grundsteuerreform entstandenen extremen Belastungen abzufedern, wird ein Härtefallfonds vorgeschlagen. Das Konzept soll von der Kämmerei erstellt werden, jedoch gibt es rechtliche Bedenken bezüglich der Umsetzung. Ziel ist es, schnellstmöglich Lösungen zu finden, die den betroffenen Bürger:innen helfen.

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Frage an den Magistrat

Durch das der Stadt vom Land Hessen vorgeschlagene Ausführungsmodell zur Grundsteuererhebung wurden viele Frankfurter:innen entlastet, es gab aber auch zusätzliche Belastungen. Um extreme Belastungen durch die Grundsteuerreform abzufedern, soll ein Härtefallfonds eingerichtet werden. Das Konzept für einen solchen Fonds soll durch die Kämmerei erstellt werden. Ich frage den Magistrat: Wann wird das Konzept für einen zeitnah in Kraft zu setzenden Härtefallfonds vom Magistrat vorgelegt?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Busch,

meine Damen und Herren!

Wie bereits in mehreren Fachausschusssitzungen der Stadtverordnetenversammlung dargelegt, kann ein solches Konzept für einen Härtefallfonds nicht von der städtischen Finanzverwaltung umgesetzt werden, da eine satzungsrechtliche Verknüpfung der Grundsteuererhebung mit einem Konzept zum Umgang mit Härtefällen in der Hebesatzsatzung eine widersprüchliche Ausgestaltung des vom Gesetzgeber beabsichtigten steuerlichen Belastungsgrundes und der gleichheitsgerechten steuerlichen Bemessung darstellen würde. Damit würde die Kommune die ihr per Grundsteuergesetz zugestandenen Gestaltungsspielräume, nämlich die Festlegung der Hebesätze, überschreiten, eine solche Regelung wäre damit rechtswidrig. Dies gilt für Eigentümer:innen ebenso wie für Mieter:innen.

Vor diesem Hintergrund werden in den Beratungen des Magistrats Lösungen gesucht, die mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand zielgerichtete Hilfe möglich machen. Hierzu liegt ein Vorschlag vor, der aktuell innerhalb des Magistrats vertiefend beraten und diskutiert wird. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen, der Magistrat hat aber das Ziel, dies so schnell wie möglich zu tun.

Es sei an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass bereits jetzt eine gesetzliche Härtefallregelung im Bundes- und Landesgesetz existiert, die auch in Frankfurt Anwendung findet. Zudem existiert bereits jetzt für Bezieher:innen von Wohngeld oder Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Unterstützung - bis hin zu einer kompletten Übernahme - auch bei Nebenkosten, zu denen auch die Grundsteuer zählt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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