Seit Beginn der Coronapandemie sind die Außenstellen Fechenheim, Kalbach, Nieder-Erlenbach, Harheim des Frankfurter Bürg
Zusammenfassung
Die Wiedereröffnung der Außenstellen des Frankfurter Bürgeramtes wird aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen verzögert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Standorte renoviert wurden, jedoch die aktuellen räumlichen und personellen Bedingungen eine Öffnung noch nicht zulassen.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Seit Beginn der Coronapandemie sind die Außenstellen Fechenheim, Kalbach, Nieder-Erlenbach, Harheim des Frankfurter Bürgeramtes geschlossen. Gerade für ältere und mobil eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger ist eine wohnortnahe Anlaufstelle wichtig. Daher frage ich den Magistrat: Wann ist mit der Wiedereröffnung der Außenstellen zu rechnen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner-Gölbasi, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Klingelhöfer, meine Damen und Herren! Bei den Außenstellen des Bürgeramtes handelt es sich um jeweils kleine Standorte mit, aufgrund des eher geringen Besucheraufkommens, eingeschränkten Öffnungszeiten. Um den bürgernahen Bürgerservice zukunftsfähig zu machen, wurden alle Außenstellen in der Coronazeit ertüchtigt, das heißt die Standorte und Ausstattung umfassend renoviert und mit zwei Arbeitsplätzen ausgestattet. Die Standorte waren in die Jahre gekommen. Ein zweiter Arbeitsplatz aus Gründen der Prävention und Sicherheit im Publikumsverkehr erforderlich. Da der coronakonforme Dienstbetrieb in den Bürgerämtern aber räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen voraussetzt, die Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher vor einer Infektion bestmöglich schützen, können die erneuerten Außenstellen trotzdem noch nicht geöffnet werden. Beispielsweise ist die Außenstelle in Kalbach räumlich äußerst beengt. Die Einrichtung eines zweiten vollwertigen Bedienarbeitsplatzes scheiterte trotz intensiver Planungen und Gesprächen mit den übrigen Nutzerinnen und Nutzern. In den beengten Räumlichkeiten wurde stattdessen ein kleiner Hintergrundplatz aufgestellt. Dem Infektionsschutz dienende Schutzabstände können dabei nicht eingehalten werden. Zudem können Verzögerungen bei der Publikumsbedienung in Standorten mit wenigen Bedienplätzen, wie es bei allen Außenstellen der Fall ist, schwieriger wieder aufgeholt werden, als bei größeren Standorten. Um dem gerecht zu werden, müssen Zeitpuffer in das Terminsystem eingeplant werden. Das reduziert wiederum das Angebot an Terminen. Hinzu kommt, dass die Öffnung von Standorten an eine ausreichende Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebunden ist, die aktuell nicht zur Verfügung steht. Die Personalausstattung des Bürgeramtes ist gering. Zusätzlich dürfen Beschäftigte, die zu Risikogruppen zählen - wie Schwangere -, nicht in der Publikumsbedienung tätig sein. Um trotzdem ausreichend viele Termine anbieten und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bedienen zu können, war und ist eine Bündelung des Personals an den größeren Standorten, dem Zentralen Bürgeramt und den sechs dezentralen Bürgerämtern, erforderlich. Hierdurch ist es aktuell möglich im Schnitt zwischen 8.500 und 10.000 Termine pro Woche anzubieten und damit den Fünfjahresdurchschnitt in den Jahren 2015 bis 2019 von rund 475.000 Besucherinnen und Besuchern zu erreichen. Aufgrund der geschilderten Gesamtsituation ist ein Zeitpunkt für eine Öffnung der Außenstellen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.