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Jüngst hat das Bildungsdezernat im Rahmen von Sichtungsrunden die Eckpunkte des neuen integrierten Schulentwicklungsplan

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant die Errichtung eines inklusiven Gymnasiums in der Bildungsregion Süd, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderung einen besseren Zugang zu ermöglichen. Dies soll durch bauliche Anpassungen und individuelle Förderung geschehen, um die Inklusion in Schulen zu verbessern.

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Frage an den Magistrat

Jüngst hat das Bildungsdezernat im Rahmen von Sichtungsrunden die Eckpunkte des neuen integrierten Schulentwicklungsplans für allgemeinbildende Schulen vorgestellt. Den Plänen der Bildungsdezernentin zufolge soll in der Bildungsregion Süd ein "inklusives Gymnasium" entstehen. Dies provozierte Fragen bei den Teilnehmenden, da das HSchG einen solchen Begriff nicht kennt und es schon heute erfolgreiche Praxis ist, Gymnasien für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung baulich zu ertüchtigen und individuelle Förderung anzubieten. Daher frage ich den Magistrat: Möchte die Stadt Frankfurt Schülerinnen und Schülern einen lernzieldifferenten Zugang zum Gymnasium ermöglichen, oder was verbirgt sich konkret hinter diesem Begriff?

Antwort des Magistrats

Gemäß dem Planungsrahmen für weiterführende Schulen - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021, § 7023 - basiert der Schulneubau unter anderem auf folgenden pädagogischen Grundannahmen: - Schule der Vielfalt, - Inklusion - Schule für alle, - Schule als ganztägig arbeitende Bildungseinrichtung und - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams. Im Zusammenhang mit den inklusiven Schulbündnissen werden Schulneubauten auch als regionale Schulstandorte mit besonderer Ausstattung geplant. Der Magistrat wird diese beschlossenen Kriterien bei der Errichtung des Gymnasiums in der Bildungsregion Süd zugrunde legen. Dessen ungeachtet ist es eine Tatsache, dass Gymnasien im Vergleich zu integrierten Gesamtschulen einen deutlich geringeren Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv beschulen. Der Magistrat hat ein großes Interesse daran, die Gymnasien auf dem Weg hin zu mehr inklusiver Beschulung im Rahmen seiner Möglichkeiten als Schulträger bestmöglich zu unterstützen - dies gilt insbesondere für neu zu gründende Gymnasien. Er steht hierzu im engen Austausch mit dem Staatlichen Schulamt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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