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In Frankfurt erhalten Ärzt*innen des Gesundheitsamtes eine Arbeitsmarktzulage. Dies soll den Problemen bei der Gewinnung

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main gewährt eine Arbeitsmarktzulage für ärztliches Personal, um den Herausforderungen bei der Personalgewinnung und -bindung zu begegnen. Es wird gefragt, warum diese Zulage nicht auch für andere Berufsgruppen gewährt wird, die ähnliche Probleme haben. Ziel ist es, die Attraktivität der städtischen Berufe zu erhöhen und die Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.

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Frage an den Magistrat

In Frankfurt erhalten Ärzt*innen des Gesundheitsamtes eine Arbeitsmarktzulage. Dies soll den Problemen bei der Gewinnung und Bindung von ärztlichem Personal entgegenwirken. Auch bei anderen Berufsgruppen gibt es erhebliche personelle Probleme beziehungsweise haben viele Angestellte der Stadt Probleme, die hohen Lebenshaltungskosten in Frankfurt zu bewältigen.

Ich frage den Magistrat:

Warum bekommt bis jetzt nur das ärztliche Personal eine Arbeitsmarktzulage?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Pauli,

meine Damen und Herren!

Die Stadt Frankfurt am Main gewährt derzeit - im tarifrechtlichen Rahmen der Beschlussfassung des Präsidiums des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen - eine Arbeitsmarktzulage an tarifbeschäftigte Berufsgruppen nur in den Fällen, in denen sie ansonsten auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu anderen - öffentlichen - Arbeitgebern hinsichtlich starker Nachfrage und fehlendem Arbeitskräfteangebot sowie erheblich nachteiligem Entgeltniveau nicht konkurrenzfähig wäre.

Dies sind folgende Berufsgruppen:

a) Ärztliches Personal:

Hier bestehen erhebliche Schwierigkeiten, ausgeschriebene Stellen mit geeigneten und qualifizierten Fachärzt:innen zu besetzen. Sehr oft müssen Stellen wiederholt ausgeschrieben werden. Ausschlaggebend für die mangelnde Attraktivität einer Beschäftigung im städtischen Gesundheitsdienst ist die schlechtere Vergütung der Ärzt:innen im Vergleich zur Vergütung von Krankenhausärzt:innen und im medizinischen Dienst der Krankenkassen. Ursache hierfür ist unter anderem die Tatsache, dass an kommunalen Krankenhäusern oder an Universitätskliniken mittlerweile zunehmend eigene Tarifverträge bestehen, in denen die Vergütung höher ist als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TVöD. Hinzu kommen die im Klinikbereich nicht unerheblichen Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit bzw. Wechselschichtdienste, die für ärztliches Personal im städtischen Gesundheitsdienst nicht anfallen.

b) Mitarbeitende von Jobcentern:

Die Stadt Frankfurt am Main hat Schwierigkeiten, Personal für die Aufgabenwahrnehmung in der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Frankfurt am Main, gE, zu gewinnen und zu binden. Dies gilt insbesondere für die Funktionen der Persönlichen Ansprechpartner:innen, PAP, und Leistungssachbearbeiter:innen, LSB, da hier ein erhebliches Ungleichgewicht in der Bezahlung zwischen den Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit, BA, und den städtischen Mitarbeitenden in der gE vorliegt. Um eine geordnete und sachgerechte Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, ist es daher bei den genannten Funktionen erforderlich, eine Bezahlungsverbesserung zu erzielen.

c) Angestellte in der Tätigkeit von Erzieher:innen bei Kita Frankfurt:

Mit der Regelung des § 25b Abs. 2 Nr. 6 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches, HKJGB, hat das Land Hessen die Möglichkeit geschaffen, dass nicht ausgebildete Mitarbeitende in Kindertagesstätten als Fachkräfte in einer Einrichtung angerechnet werden können, wenn sie sich einer sog. profilergänzenden Maßnahme - im Sinne einer speziellen Weiterbildung - unterziehen. Diese Maßnahme dient dazu, dem Fachkraftmangel in Kindertagesstätten zu begegnen, Einschränkungen der Leistungen in Kindertagesstätten durch Fachkraftmangel entgegenzuwirken sowie - erfahrenen - Nichtfachkräften mehr Anerkennung durch Wissen und Kompetenzen zu ermöglichen. Viele - freie - Träger von Kindertagesstätten oder Kindergruppen nutzen diese Möglichkeit der Weiterbildung für Mitarbeitende ohne Ausbildung schon sehr stark und können damit dem Fachkraftmangel flexibler begegnen. Um einen Anreiz zu schaffen beziehungsweise eine Würdigung zu erfahren, diese Weiterbildung zu besuchen, wird eine Arbeitsmarktzulage als eine Lösung für eine bessere Gehaltssituation der betreffenden Mitarbeitenden gewährt.

Über die berufsgruppenbezogenen Arbeitsmarktzulagen hinaus bietet der Tarifvertrag auch die Möglichkeit einzelfallbezogener Arbeitsmarktzulagen. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Frankfurt am Main derzeit nur in sehr wenigen besonders gelagerten Sonderfällen zur Personalgewinnung Gebrauch.

Die Stadt Frankfurt am Main ist als Arbeitgeberin an den Tarifvertrag TVöD/VKA gebunden und zur Tariftreue verpflichtet. Der Tarifvertrag enthält keine grundsätzliche Regelung, die die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage als Ausgleich für hohe Lebenshaltungskosten vorsieht.

Derzeit wird die Umsetzung der Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an pädagogisches Fachpersonal geprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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