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In der am 20. März vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 für Frankfurt wird festgestellt, dass die Rohheits

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf den Anstieg der Rohheitsdelikte im Bahnhofsviertel und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wie Waffenverbotszone und Videoüberwachung. Der Magistrat bewertet den Anstieg nicht als eindeutigen Beleg für mehr Gewaltkriminalität, sondern sieht eine mögliche Verbesserung der Tatwahrnehmung durch die Maßnahmen.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

In der am 20. März vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 für Frankfurt wird festgestellt, dass die Rohheitsdelikte im Bahnhofsviertel um 19,4 Prozent gestiegen sind. Maßnahmen wie die Waffenverbotszone und Videoüberwachungsanlagen wurden vom Magistrat eingerichtet, um diese Art von Kriminalität zu unterbinden.

Ich frage den Magistrat:

Wie bewertet er vor diesem Hintergrund den Erfolg der Maßnahmen, und gibt es Neuigkeiten zu eigenen Evaluationen?

Antwort des Magistrats

Der Präventionsrat stellt fest, dass der Anstieg der registrierten Rohheitsdelikte um 19,4 Prozent im Bahnhofsviertel sich kriminologisch nicht ohne Weiteres als Beleg für eine tatsächliche Zunahme von Gewaltkriminalität deuten lässt. Vielmehr ist dabei insbesondere die sogenannte Hellfelddynamik zu berücksichtigen.

Durch Maßnahmen wie die Einrichtung einer Waffenverbotszone, den Ausbau der Videoschutzanlagen sowie eine deutlich intensivierte polizeiliche Präsenz kam es mutmaßlich zu einer verbesserten Tatwahrnehmung und -dokumentation. Solche Maßnahmen führen erfahrungsgemäß dazu, dass Straftaten, die zuvor unbeobachtet geblieben oder nicht angezeigt worden wären, nun vermehrt polizeilich erfasst werden. In der Kriminologie spricht man in diesem Zusammenhang von einer Ausweitung des Hellfelds.

Parallel dazu kann die Aufklärungsquote durch den Einsatz technischer und operativer Mittel ebenfalls steigen - etwa durch Videomaterial zur Identifizierung von Tatverdächtigen oder durch unmittelbare Feststellungen infolge verstärkter Präsenz.

Ein solcher Zusammenhang - steigende Fallzahlen bei gleichzeitig höherer Aufklärungsrate - ist daher nicht automatisch als Hinweis auf eine zunehmende Kriminalitätsbelastung zu werten. Vielmehr kann er Ausdruck einer erhöhten Sichtbarkeit und Effektivität polizeilicher Maßnahmen sein. Dies zeigt sich auch in der Zahl der aufgeklärten und gerichtlich abgeurteilten Fälle.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine eigene Evaluation der ergriffenen Maßnahmen grundsätzlich sinnvoll, ist jedoch aus kriminologischer Sicht methodisch anspruchsvoll. Besonders die Messung und Interpretation des Dunkelfelds, also jener Straftaten, die nicht zur Anzeige gelangen und polizeilich nicht bekannt werden, ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Entsprechend sind belastbare Aussagen zur tatsächlichen Wirksamkeit einzelner Maßnahmen - insbesondere in einem sozialräumlich dynamischen und komplexen Umfeld wie dem Bahnhofsviertel - nur eingeschränkt möglich.

Da hierzu keine Informationen der zuständigen Landespolizei vorliegen können die Fragen nur zum Teil beantwortet werden

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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