Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Die Hessische Landespolizei will bei der Videoüberwachung des Frankfurter Bahnhofsviertels ungeachtet von datenschutzrec

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Hessische Landespolizei plant den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Gesichtserkennung im Frankfurter Bahnhofsviertel, trotz datenschutzrechtlicher Bedenken. Der Magistrat sieht den Einsatz als rechtlich fundiert an und befürwortet die Videoüberwachung nach Abwägung von Sicherheits- und Freiheitsinteressen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Hessische Landespolizei will bei der Videoüberwachung des Frankfurter Bahnhofsviertels ungeachtet von datenschutzrechtlichen Bedenken künftig mit Künstlicher Intelligenz, KI, zur Gesichtserkennung arbeiten. Damit werden alle Menschen, die sich im Bahnhofsviertel aufhalten oder dieses durchqueren, von der KI erfasst.

Ich frage den Magistrat:

Auf Grundlage welcher Rechtsnormen erfolgt der Einsatz der KI, und wie bewertet der Magistrat diese Überwachung der Menschen in Frankfurt?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Elke Voitl:

Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann, ich trage jetzt die Antwort in Vertretung von Frau Stadträtin Rinn, der Ordnungsdezernentin, vor.

Der Einsatz von KI-gestützter Gesichtserkennung durch die hessische Landespolizei basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen, zum einen bundesrechtliche Regelungen: Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Die Videoüberwachung muss verhältnismäßig sein und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren. § 27a BKA-Gesetz, kurz BKAG, erlaubt den Einsatz von Gesichtserkennung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durch das Bundeskriminalamt, wenn eine gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

Jetzt kommen die landesrechtlichen Regelungen aus Hessen: Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG, insbesondere § 14 Absatz 3 und 4 HSOG, erlaubt die Videoüberwachung öffentlicher Plätze zur Gefahrenabwehr. Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz, HDSIG: Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr - auch nachzulesen unter www.datenschutz.hessen.de.

Zudem gibt es europäische Vorgaben: Artikel 6, 9 und 10 der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, und die EU-KI-Verordnung - voraussichtlich ab dem 2. August 2026 -: verbotene Praktiken im KI-Bereich, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe h.

Der Magistrat befürwortet Videoüberwachung im öffentlichen Raum nach reiflicher Abwägung von Sicherheits- und Freiheitsinteressen im Einzelfall. Selbstverständlich kommen hierbei in technischer Hinsicht zeitgemäße Lösungen zur Anwendung. Hierzu kann durchaus auch die Nutzung künstlicher Intelligenz zählen, sofern dies einen praktischen Nutzen stiftet und mit den einschlägigen Rechtsvorschriften im Einklang steht. So weit die Antwort von Frau Stadträtin Rinn.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Wir haben dazu zwei Zusatzfragen. Die erste Zusatzfrage kommt von der Fragestellerin Monika Christann von den Linken.

Stadtverordnete Monika Christann, Linke:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank für die übermittelte Antwort! Das ist ja schon im Gange. Man plant tatsächlich die Gesichtserkennung in der KI. Meine Zusatzfrage: Wie heißt denn die KI, gehört sie etwa zu Palantir? Wie wird sie reguliert? Was ist mit ihr möglich und ab wann wird sie eingesetzt?

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Okay, das waren jetzt vier Fragen.

Stadträtin Elke Voitl:

(fortfahrend)

Ja, es waren vier Fragen, die ich alle gerne an die dafür zuständige Stadträtin mitnehme, und sie wird Sie sicher gerne informieren.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Genau.

(Zurufe)

Dann kommen wir nun zur zweiten und letzten Zusatzfrage von Herrn Shehata. Bitte schön!

Stadtverordneter Omar Shehata, SPD:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage! Ich hätte eine spezifische Frage zum AI Act, der KI-Verordnung der Europäischen Kommission, die Sie erwähnt hatten und die am

  1. August 2024 in Kraft getreten ist beziehungsweise 2026 umgesetzt werden muss. Es gibt also eine Übergangsfrist, in der Nationalstaaten den AI Act umsetzen müssen. Die spezifische Frage lautet: Wie können Sie gewährleisten, dass die KI auch nur für den bestimmten Zweck in Echtzeit verwendet werden darf? Das sind schwere staatsgefährdende Straftaten, Entführungen und körperliche Angriffe. Wie können Sie gewährleisten, dass in dieser Übergangsfrist auch nach den Standards des AI Acts gehandelt wird? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Ich weise noch einmal darauf hin, dass ich hier in Vertretung antworte. Ich könnte Ihnen gerne alle möglichen tollen Fragen zum SGB VIII und SGB II beantworten, aber diese Fragen nehme ich mit für meine Kollegin, die dafür Expertin ist. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3096 Stadtverordnete Monika Christann, Linke: Frau Vorsteherin, werte Stadtverordnete! Die Hessische Landesregierung aus CDU und SPD überschlägt sich darin, eine Repression nach der anderen durchzusetzen, und scheut sich nicht, gegenüber den Bürger:innen den Weg in den Überwachungsstaat zu gehen. Wir wollen keine menschenverachtende und dem Grundgesetz entgegenstehende Überwachung wie zum Beispiel in China. Die Welt der CDU ist eine Welt, die wenig Raum lässt, um Fehler zu machen, daraus zu lernen und sich zu entwickeln. Das gehört zum Menschsein und der individuellen Entwicklung aber dazu. Repression durch Bestrafung und eine Sauberkeit, die einem alleinigen und sehr engen Wahrheitsanspruch folgt, sind die beiden Hauptthemen der CDU in Hessen und Frankfurt. (Zurufe) Das schürt außerdem mit Politikern wie Roland Koch, Boris Rhein, Friedrich Merz und anderen eine Politik der realitätsfernen Engstirnigkeit. Diese Engstirnigkeit und unhinterfragte Kriminalstatistiken werden instrumentalisiert, um das eigene miefige Weltbild durchzusetzen. Migrant:innen mit einer gegebenenfalls anderen Lebensweise haben darin sowieso keinen Platz, entsprechen sie doch nicht dem vermeintlich sicheren konservativen Weltbild. Das trägt zur Spaltung unserer Gesellschaft bei, und damit haben wir es auch im Bahnhofsviertel zu tun. Dabei gibt doch gerade dieser Platz die Möglichkeit, die Miseren offenzulegen, zu benennen und zu bekämpfen. Das geht aber nur mit Solidarität und nicht mit weiteren Repressionen. Eine gute und solidarische Gesellschaft stellt die Humanität und das Miteinander in den Vordergrund. Die hessische und die städtische Regierung haben aber inzwischen jedes Maß verloren und betreiben nur Symbolpolitik. Das Sicherheitsgefühl von Menschen kehrt sich nach Meinung von Angstforscher:innen und Jurist:innen in das Gegenteil um, wenn die Polizei permanent sichtbar anlasslose Kontrollen und Razzien durchführt und wenn ganze Stadtviertel flächendeckend mit Videokameras bestückt sind. Die Bevölkerung muss dann ja davon ausgehen, dass große Gefahr besteht. Statt dieses Übermaßes fordern Angstforscher:innen wie Professor Peter Zwanzger die Stärkung sozialer Strukturen, Nachbarschaftsprojekte, bürgerschaftliches Engagement und Präventionsarbeit. Hessens und Frankfurts Schwerpunkte sind aber Repression und Überwachung statt der Einbeziehung von gesellschaftlichen Faktoren in Kriminalitätsraten, die ursprünglich ja nur Dokumentation zur Polizeiarbeit sind. Nun soll neben den allein im Bahnhofsviertel schon existierenden 50 Kameras auch noch KI hinzukommen, die Gesichtserkennung betreibt und Verhaltensmuster interpretiert. Das ist neben dem schwerwiegenden Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht auch deswegen problematisch, weil die KI vermutlich keine abweichenden Verhaltens- und Bewegungsmuster ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Bitte kommen Sie zum Schluss. Stadtverordnete Monika Christann, Linke: (fortfahrend) Ja, ich sage noch zwei Sätze. ... aus dem Bereich Autismus ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Nur noch einen letzten Satz, bitte. Stadtverordnete Monika Christann, Linke: (fortfahrend) ... oder der geistigen Behinderung kennt und diese somit fehlinterpretiert. Und der § 14 HSOG enthält die Möglichkeit, alles und jeden zu überwachen. Danke! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es spricht Dr. Uwe Schulz von BFF-BIG. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, BFF-BIG: Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die technische Weiterentwicklung und Digitalisierung schreitet in allen Bereichen voran. Das gilt nicht nur für die Tätigkeit von Straftätern, sondern natürlich auch für Strafverfolger, denn es besteht ein grundsätzliches Interesse unserer Gesellschaft daran, Straftaten zu verfolgen und aufzuklären. Insoweit wird natürlich dort auch mit KI gearbeitet. Eine Rechtsgrundlage - und darum geht es hier nämlich - hat die Hessische Landesregierung mit dem im Dezember letzten Jahres beschlossenen Sicherheitsgesetz geschaffen. Eine ganz andere Frage ist aber, ob diese Rechtsgrundlage einer verfassungsrechtlichen Überprüfung, die hoffentlich folgen wird, standhält. Ich werde darüber hier keine Prognosen abgeben; nur, wenn CDU und SPD bei Sicherheitsfragen zusammenwirken, lässt dies meistens nichts Gutes erwarten, weil es sich eben nicht um Rechtsstaatsparteien handelt. (Beifall, Zurufe) Da wird oft die gebotene Abwägung von Sicherheit und Bürgerrechten und die Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht so ernst genommen. (Zurufe) Datenschutz und Beschuldigtenrechte werden als Täterschutz diffamiert. Dementsprechend ist die Bilanz dieser beiden Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen schlecht, ähnlich wie die des Magistrats vor den Verwaltungsgerichten. (Zurufe) Auch die Art und Weise, wie die Landesregierung das Sicherheitsgesetz umgesetzt hat, begegnet grundsätzlichen Bedenken. Da wurde handstreichartig in kürzester Zeit ein sicherheitsarchitektonischer Rundumschlag durchgeführt. Die Oppositionsfraktionen im Landtag hatten überhaupt keine Gelegenheit, sich mit der Thematik zu befassen. Ihre Rechte wurden beschnitten. Bei der KI-basierten Videoüberwachung wäre eine breite Diskussion unter Einbeziehung von verfassungsrechtlichen Experten geboten gewesen. Ich halte diese Ermittlungsmethode nur für zulässig, wenn aufgrund konkreter Bewegungsprofile ein hinreichender Verdacht einer Straftat besteht. Eine allgemeine flächendeckende Anwendung und Überwachung halte ich für verfassungswidrig. Zum Glück haben wir das Primat der Justiz und nicht der Politik, ansonsten würde einem in diesem Land angst und bange werden. Ich danke Ihnen! (Beifall, Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es spricht Dr. Christoph Rosenbaum. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Christoph Rosenbaum, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleg:innen! Sicherheit ist ein grundlegendes Bedürfnis von uns allen, und es gibt einige - nicht alle - Menschen, die sich sicherer fühlen, wenn öffentliche Plätze videoüberwacht werden. Tatsächlich kann Videoüberwachung auch zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Die Polizei Frankfurt betont das, wenn möglich, in jeder PM. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob Videoüberwachung die Sicherheitslage wirklich verbessert und wie sich ihr Nutzen im Verhältnis zum Schutz unserer persönlichen Freiheitsrechte verhält. Eines ist klar: Videoüberwachung verhindert keine Straftaten. Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt, dass Videoüberwachung nicht zwangsläufig zu mehr Sicherheit führt. Im Bahnhofsviertel ist die Kriminalität ohne das BtMG trotz Videoüberwachung und Waffenverbotszone im Jahr 2024 in der PKS um rund sieben Prozent gestiegen. Das zeigt aber auch nur den Arbeitsnachweis der Polizei. Videoüberwachung kann also lediglich dazu beitragen, Verbrechen im Nachhinein aufzuklären. Gleichzeitig greift sie aber in unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Deswegen muss jede Maßnahme sorgfältig abgewogen und gut begründet sein. Die Hessische Landesregierung hat im Gegenteil aber vor Kurzem durch die Hintertür mit einem Änderungsantrag die Gesetzesgrundlage für die Anwendung der biometrischen Gesichtserkennung mittels KI und damit eine Verschärfung eingeführt, und das ohne Anhörung und ohne angemessenes Gesetzgebungsverfahren - das ist ein Skandal und respektlos gegenüber dem Parlament und den Bürger:innen. (Beifall) Das wundert mich aber nicht, denn schließlich sagten Sachverständige schon bei einer Anhörung im Bundestag, dass biometrische Videoüberwachung erstens die Grund- und Menschenrechte bedrohe, zweitens fehleranfällig sei und drittens Diskriminierung verstärke. Das sind Fakten, die man anscheinend nicht hören möchte. Anstelle von faktenloser Verschärfung sollte man erst einmal die Notwendigkeit bestehender Videoüberwachungssysteme regelmäßig überprüfen, wie wir es im Frankfurter Koalitionsvertrag festgehalten haben. Daten zum tatsächlichen Nutzen könnten klären, ob und in welchen Umfang Videoüberwachung tatsächlich zur Verbesserung der Sicherheitslage beiträgt und beispielsweise Kriminalität nicht nur verlagert. Wir treten für eine Sicherheitspolitik ein, die sich auf nachweisbare Fakten stützt und Sicherheit und Soziales zusammendenkt, um die Kriminalitätsentwicklung nachhaltig zu steuern, und die dabei die Rechte aller Bürger:innen respektiert. Danke schön! (Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung