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E-Roller stören, behindern und gefährden Menschen, und nicht nur solche mit eingeschränkter Seh- oder Bewegungsfähigkeit

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant Maßnahmen zur Regulierung der Nutzung von E-Rollern, um die verkehrsgefährdende Nutzung zu reduzieren. Ziel ist es, durch eine Sondernutzungserlaubnis das wilde Abstellen der Roller zu verhindern und sichere Abstellflächen zu schaffen.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Frage an den Magistrat

E-Roller stören, behindern und gefährden Menschen, und nicht nur solche mit eingeschränkter Seh- oder Bewegungsfähigkeit. Die E-Roller werden von den Nutzern häufig falsch abgestellt und genutzt. Sie versperren Plätze und Gehwege, die häufig auch verbotenerweise befahren werden. Kontrollen finden kaum statt. Zahlreiche Städte reglementieren inzwischen die Nutzung von E-Rollern, die Stadt Düsseldorf will zum Beispiel die Anzahl im Stadtgebiet halbieren. Auch der Magistrat ist schon mehrfach von der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert worden, zu handeln. Ich frage den Magistrat: Wann wird endlich in Frankfurt etwas gegen die verkehrsgefährdende Nutzung von E-Rollern unternommen?

Antwort des Magistrats

Mit dem Urteil des OVG Münster vom 20.11.2020 wurde, anders als in der zuvor überwiegend leitenden Entscheidung des OVG Hamburg vom 19.06.2009, das Abstellen vom Mietfahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum als Sondernutzung eingestuft. Das Urteil des OVG Münster ist nach rechtlicher Prüfung durch die Stadt Frankfurt auch auf das Abstellen von E-Scootern anwendbar. Die Erarbeitung der Sondernutzungserlaubnis zum Abstellen der E-Scooter im Stadtgebiet inkl. Auflagenkatalog befindet sich derzeit in der Ämterabstimmung. Im nächsten Schritt wird es einen Runden Tisch mit dem Dezernat Mobilität und Gesundheit und den E-Scooter-Betreibern geben. Ziel ist es, mit der Sondernutzungserlaubnis zukünftig das "wilde Abstellen" der Roller zu verhindern und somit gefährlichen Situationen vorzubeugen. Es ist außerdem vorgesehen, bestimmte Bereiche des öffentlichen Raums für das Abstellen und Befahren der E-Scooter auszuschließen, sogenanntes Geofencing, und sukzessiv feste Abstellflächen für die E-Scooter im Stadtgebiet auszuweisen. Es ist beabsichtigt, in den Nebenstraßen der Fußgängerzonen im Innenstadtbereich mit der Ausweisung der Abstellflächen zu beginnen. Der Magistrat strebt an, auf diesem Weg eine nachhaltige und vernünftige Lösung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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