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Frage vom 27.01.2012, F 298 Die Bundesregierung führt seit Anfang 2012 einen Testversuch mit überlangen Lkw durch, an dem sich auch das Bundesland Hessen beteiligt. Diese Testversuchs-Lkw sind bis zu 25 Meter lang und haben ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen, gelten aber als mögliche Vorstufe für die sogenannten Gigaliner mit bis zu 60 Tonnen.
Ich frage den Magistrat: Werden Lang-Lkw auch auf Frankfurts Straßen anzutreffen sein, und wie schätzt der Magistrat den Betrieb von Lang-Lkw in Frankfurt in Bezug auf die Belastung der Verkehrsinfrastruktur und die Verkehrssicherheit ein?
Antwort des Magistrats: Zunächst kann ich die Befürchtung zerstreuen, dass Lang-Lkws künftig überall im Frankfurter Straßennetz anzutreffen sind. Es handelt sich vielmehr um einen Feldversuch, wobei nach der seit dem 01.01.2012 in Kraft getretenen und bis 31.12.2016 befristeten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge vom 19. Dezember 2011, Lang-Lkw mit Überlänge, gemeint sind Lkw mit einer Länge von rund 25 Metern, am Straßenverkehr nur teilnehmen dürfen, wenn sich der Fahrer jeweils vor Fahrtantritt davon überzeugt hat, dass keine Sperrungen und Umleitungen auf der zugelassenen Transportstrecke vorliegen, die ein Verlassen vorgegebener Fahrtstrecken erfordern. Als zugelassene Fahrtstrecken, die das Stadtgebiet Frankfurt betreffen, sind nach der genannten Verordnung drei Streckenabschnitte rund um den Flughafen zur Verbindung zwischen Autobahnen und zur Erschließung der Cargo City Süd benannt. Für das eigentliche Stadtgebiet ist darüber hinaus lediglich ein Streckenabschnitt von der Anschlussstelle Ratswegkreisel der A 661 über die Hanauer Landstraße, die Dieselstraße, in deren Verlängerung die Carl-Benz-Straße zur Robert-Bosch-Straße Nummer 4 zugelassen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Odette Barbosa de Lima
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Januar 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.