Eine VGF-Kampagne, in der der Oberbürgermeister für das neue E-Shuttle „Knut“ warb, wurde vom Bürgermeister a. D. Uwe Be
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Kosten und den Nutzen einer VGF-Kampagne, in der der Oberbürgermeister für das E-Shuttle "Knut" wirbt. Es wird erörtert, dass die Videos zur Förderung des interreligiösen Dialogs und zur Abbau von Vorurteilen dienen sollen, wobei die Produktionskosten 9.000 Euro netto betragen.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Eine VGF-Kampagne, in der der Oberbürgermeister für das neue E-Shuttle "Knut" warb, wurde vom Bürgermeister a. D. Uwe Becker kritisch kommentiert. Er bezweifelte den Nutzen dieser Werbung zur Promotion von "Knut" und störte sich an der Verwendung von Steuergeldern für die Kampagne. Ich frage den Magistrat: Wie viel haben die kürzlich veröffentlichten drei Videos von Bürgermeister a. D. Uwe Becker, die insgesamt eine Reichweite von 711 Aufrufen auf Youtube hatten, die Steuerzahlenden gekostet, und welchen Nutzen hatten sie?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner-Gölbasi, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Bäppler-Wolf, meine Damen und Herren! Die Videos sind keine Werbevideos, sondern setzen sich mit dem für eine so internationale und vielfältige Stadt wie Frankfurt am Main mit ihren verschiedenen Religionen und Glaubensrichtungen wichtigen Thema Religion und Glauben auseinander. Die Videos sollen einen Teil dazu beitragen, den Menschen die religiöse Vielfalt in unserer Stadt näherzubringen, mögliche Vorurteile und Barrieren gegenüber anderen Religionen und Kulturen abzubauen, ein gegenseitiges Verständnis und Miteinander weiterzuentwickeln und den interreligiösen Dialog zu fördern. Die Kosten pro Video betrugen 3.000 Euro netto. Das heißt, insgesamt beliefen sich die Kosten für die aus drei Videos bestehende Serie auf 9.000 Euro netto, 9.630 Euro brutto. Hierbei handelt es sich um reine Produktionskosten. Die Hauptdarstellerin in den Videos erhielt kein Honorar. In Bezug auf die in der Frage genannten Aufrufzahlen ist anzumerken, dass die Hauptverwertung der Videos auf den Kanälen der Hauptdarstellerin und Multiplikatorin, welche unter anderem über 61.000 Follower auf Facebook und über 65.000 Follower auf Instagram hat, erfolgte und hierüber tausendfach geklickt wurden. Zudem sind die Videos über den städtischen YouTube-Kanal hinaus ebenso auf anderen städtischen Kanälen - zum Beispiel frankfurt.de, Facebook, Instagram - abrufbar, weshalb bei der Beurteilung der Reichweite insgesamt nicht allein auf die Aufrufe auf dem städtischen YouTube-Kanal abgestellt werden kann. Zumal die Verfügbarkeit der Videos auf dem städtischen YouTube-Kanal auch nicht aktiv beworben wurde. Die Bewerbung der Videos erfolgte über Pressemitteilungen und mithilfe von Teaserclips über frankfurt.de, den städtischen Facebook- und Instagram-Kanal, den städtischen Newsletter sowie über die Kanäle der Hauptdarstellerin und Multiplikatorin.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.