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Während der Pandemie ermöglichen es viele Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von zu Hause aus zu arbei

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt ermöglicht ihren Mitarbeitenden während der Pandemie Homeoffice, um persönliche Kontakte zu reduzieren. Der Magistrat berichtet, dass derzeit 1.130 Mitarbeitende mobil arbeiten können, wobei täglich etwa 57 Mitarbeitende diese Möglichkeit nutzen. Zusätzlich arbeiten im Oktober täglich circa 700 Mitarbeitende von zu Hause aus.

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Frage an den Magistrat

Während der Pandemie ermöglichen es viele Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von zu Hause aus zu arbeiten, um die Zahl persönlicher Kontakte zu reduzieren. Ich frage daher den Magistrat: Wie setzt die Stadt Frankfurt das Homeoffice um, und wie viele städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten derzeit von zu Hause aus?

Antwort des Magistrats

Grundsätzlich haben alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung die Möglichkeit, mobil - situativ -und/oder in alternierender Telearbeit - regelmäßig - im Rahmen der Regelungen der Dienstvereinbarung Nr. 235 "Mobiles Arbeiten und alternierende Telearbeit" außerhalb der Dienststelle zu arbeiten, soweit nicht rechtliche, dienstliche oder betriebliche Gründe und Belange entgegenstehen. An diesen Arbeitsformen nehmen ausweislich der Eintragungen im Arbeitszeiterfassungssystem derzeit 1.130 Mitarbeitende teil. Täglich wird von durchschnittlich 57 Mitarbeitenden die Möglichkeit der mobilen Arbeit oder der Telearbeit genutzt. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eine "Dienstanweisung zum Schutz der städtischen Mitarbeitenden vor Infektionen durch den neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (Covid-19)" erlassen, auf deren Basis Mitarbeitende, deren Tätigkeit im Wesentlichen ohne Abstriche auch außerhalb der Dienststelle wahrgenommen werden kann, nach Abstimmung mit der direkten Führungskraft zur Reduzierung sozialer Kontakte zu Hause arbeiten sollen, wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen. Zwischenzeitlich erstellte Hygienekonzepte in den jeweiligen Ämtern und Betrieben haben zudem dazu geführt, dass ein sicheres Arbeiten vor Ort ermöglicht werden kann. Dies ist besonders wichtig, da es in der Stadtverwaltung viele Bereiche und Berufsgruppen gibt, welche eine Präsenz vor Ort erfordern. Hierzu zählen zum Beispiel sämtliche Mitarbeitende in Publikumsbereichen oder im Außendienst - wie zum Beispiel Bürgerämtern, Jugend- und Sozialämtern, Wohnungsamt, Ordnungsamt oder Bauaufsicht -, Erzieher_innen, Stadtpolizist_innen, Tierpfleger_innen im Zoo oder Gärtner_innen, Friedhofsmitarbeitende und Werkstattangestellte im Grünflächenamt oder Palmengarten, Ärzt_innen und Arzthelfer_innen beim Gesundheitsamt und der Arbeitsmedizin. Anhand der beispielhaften Aufzählung der Beschäftigtengruppen ist erkennbar, dass ein komplettes Verlegen der Tätigkeiten ins Homeoffice in vielen Bereichen nicht möglich ist. Trotz dessen haben im Vergleichsmonat Oktober täglich circa 700 Mitarbeitende auf der Grundlage der "Corona-Dienstanweisung" von zu Hause gearbeitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Oktober 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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