Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Am 03.09.2020 antwortete Stadtkämmerer Uwe Becker auf die Frage Nr. 2732, dass „keine Unterlagen“ vorliegen über einen m

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Aufbewahrung von Unterlagen über den früheren Besitz der Stadt Frankfurt an bestimmten Wohnungsgesellschaften. Der Stadtkämmerer wird gefragt, ob er in finanziellen Angelegenheiten unorganisiert ist, insbesondere im Hinblick auf die Privatisierung von Wohnungen. Der Magistrat erklärt, dass die Aufbewahrung von Unterlagen gut organisiert ist und dass die relevanten Gesellschaften bereits vor mehr als zehn Jahren beendet wurden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Frage an den Magistrat

Am 03.09.2020 antwortete Stadtkämmerer Uwe Becker auf die Frage Nr. 2732, dass "keine Unterlagen" vorliegen über einen möglichen früheren (Teil-) Besitz der Stadt Frankfurt an den ehemals gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften Südwestdeutsche Gemeinnützige Wohnungsbau AG, Gemeinnützige Wohnbau Rhein-Main AG sowie Hessen gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft. Ich frage den Magistrat: Ist der Stadtkämmerer in allen finanziellen Angelegenheiten so vergesslich und unorganisiert oder nur, wenn es um die Privatisierung von Wohnungen geht?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Siegler, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz, meine Damen und Herren! Nein, die Aufbewahrung von Unterlagen im Bereich des Beteiligungsmanagements ist so organisiert, dass Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren sind. Einige spezifische Unterlagen werden darüber hinaus bis zur Beendigung der jeweiligen Gesellschaft aufbewahrt, bevor sie archiviert werden. Die in der Fragestellung beziehungsweise der Frage Nr. 2732 vom 03.09.2020 genannten Gesellschaften wurden bereits vor mehr als zehn Jahren beendet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind alle Unterlagen, die in den Ämtern und Abteilungen der Stadtverwaltung entstehen, dem Institut für Stadtgeschichte zur Archivierung anzubieten. Das Institut für Stadtgeschichte hat letztendlich über die Archivwürdigkeit der Unterlagen und die damit verbundene dauerhafte Aufbewahrung zu entscheiden. Unterlagen, die älter als zehn Jahre sind und nicht archiviert werden sollen, werden vernichtet. Das Institut für Stadtgeschichte sichert die historisch und rechtlich bedeutsamen Unterlagen der Stadtverwaltung, um sie der Öffentlichkeit für verschiedenste Fragestellungen zur Verfügung zu stellen. Öffentliches Archivgut kann daher bei Bedarf, unter Wahrung archivischer Schutzfristen, von allen interessierten Personen eingesehen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. September 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung