In seiner Antwort auf die Frage Nr. 1594 vom 06.12.2018, bei der es um den Einsatz von Bike-Flash-Anlagen zur Vermeidung
Zusammenfassung
Der Magistrat wurde gefragt, welche Erkenntnisse er seit der letzten Antwort zu den Bike-Flash-Anlagen gewonnen hat und wie er den Einsatz von Trixi-Spiegeln bewertet. Die Antwort des Magistrats zeigt, dass Trixi-Spiegel nur bedingt geeignet sind und der Einsatz von Bike-Flash-Anlagen aufgrund der hohen Kosten und technischen Herausforderungen nicht flächendeckend möglich ist.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFrage an den Magistrat
In seiner Antwort auf die Frage Nr. 1594 vom 06.12.2018, bei der es um den Einsatz von Bike-Flash-Anlagen zur Vermeidung von Abbiegeunfällen zwischen Lkws und Radfahrenden ging, antworte der Magistrat, dass er "die innovativen Techniken zur Unfallverhütung mit großem Interesse" verfolge. Darüber hinaus führte er aus, dass diese Anlagen kostenintensiv seien und man zunächst ab warten wolle, welche Erfahrungswerte mit deren Einsatz gemacht würden. Ich frage den Magistrat: Zu welchen Erkenntnissen ist der Magistrat seither in dieser Frage gekommen, und wie bewertet er den Einsatz anderer anwendbarer Systeme, wie etwa dem kostengünstigen, jedoch hocheffektiven "Trixi(c) -Spiegel"?
Antwort des Magistrats
Trixispiegel sind aufgrund ihrer schmalen Silhouette zur Erfassung von Radfahrenden nur bedingt geeignet. Ein Verkehrsspiegel kann nur eine Orientierung für eine stehende Position des Wartenden geben; die Probleme der Toten-Winkel-Unfälle sind aber in der Bewegung, beziehungsweise in der Einleitung des Abbiegevorgangs zu sehen. Im Stand verfügt ein Lkw über genügend Spiegel, um den Bereich rechts neben dem Lkw zu erfassen. Sobald der Lkw anfährt, um abzubiegen, lassen sich nicht mehr alle Spiegel erfassen und damit - ankommende - Radfahrende beobachten. Das Produkt Bike-Flash stellt eine technische Lösung dar, die einen hohen technischen und finanziellen Aufwand erforderlich macht. Ein flächendeckender Einsatz ist daher nicht möglich. Im Übrigen ist zu hinterfragen, ob durch weitere technische Gegebenheiten alle Verkehrsteilnehmenden nicht zusätzlich von ihrer Fahraufgabe abgelenkt werden und der Einsatz sogar kontraproduktiv ist. Des Weiteren ist die räumliche Situation am Knotenpunkt meistens so begrenzt, dass weitere technische Einbauten den Verkehrsraum, gerade für die eigentlich zu schützenden Zufußgehenden und Radfahrenden, weiter einschränken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.