Im Bereich der Altenpflege gibt es verschiedene Einrichtungen, die auch Kurzzeitpflege anbieten. Müssen Angehörige, Elte
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass es derzeit keine spezialisierten Einrichtungen in der Stadt gibt, jedoch einige Anbieter in der Umgebung Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Ziel ist es, die Situation für betroffene Familien zu verbessern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Im Bereich der Altenpflege gibt es verschiedene Einrichtungen, die auch Kurzzeitpflege anbieten. Müssen Angehörige, Eltern oder Erziehungsberechtigte ein Kind oder einen Jugendlichen mit Behinderung in eine Kurzzeitpflege geben, fehlen die Angebote. Ich frage den Magistrat: Wie viele Unterbringungsmöglichkeiten gibt es in der Stadt für die Kurzzeitpflege von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung?
Antwort des Magistrats
Im Rahmen des Sozialgesetzbuches, SGB, IX haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Sind die Kosten im Rahmen der Pflegeversicherung ausgeschöpft, übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe die restlichen Kosten nach §103 SGB IX. In Frankfurt am Main gibt es bisher keine Einrichtungen über Tag und Nacht, die sich auf Kinder mit einem Pflegebedarf oder mit Behinderungen spezialisiert haben. Derzeit befindet sich eine spezialisierte Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung und einem besonderen Bedarf aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten im Bau. In unmittelbarer Nähe zu Frankfurt am Main bieten folgende Anbieter Kurzzeitpflegeplätze für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung an: - Zwerg Nase in Wiesbaden; - Baby Nest in Schönau; - Kinderhaus Nesthäkchen in Heidenrod-Laufenselden - auch Aufnahme von Kinder mit einer mehrfach schwersten Behinderung, unter anderem Beatmungspflege; - Schwanennest Hanau - Haus zur Kurzzeitunterbringung mit 13 Plätzen; - Kinderhaus Jona in Offenbach. Im Rahmen des SGB VIII hat der Gesetzgeber eine Kurzzeitpflege für junge Menschen mit Behinderung nicht vorgesehen, was keine entsprechenden Angebote zur Folge hat. Junge Menschen mit einer seelischen Behinderung können jedoch gemäß § 35a SGB VIII auch kurzfristig in den Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien versorgt werden. Hierfür stehen spezielle Plätze in folgenden Angeboten in Frankfurt am Main zur Verfügung: - 22 Plätze in Tageseinrichtungen; - 81 Plätze in Heimen. Außerdem werden derzeit 52 Kinder gemäß § 35a SGB VIII in Pflegefamilien in Frankfurt am Main versorgt. Da in allen Angeboten der Jugendhilfe inklusiv auch junge Menschen mit einer seelischen Behinderung betreut und versorgt werden, können alle Plätze der Jugendhilfe im Einzelfall in Anspruch genommen werden. Eine kurzfristige Unterbringung in Notfällen gemäß § 20 SGB VIII - Anspruch der Eltern bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn sie aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfallen und die Versorgung nicht anderweitig gewährleistet werden kann - ist für jedes Kind möglich. Im Einzelfall werden Lösungen ermöglicht. Eine feste Platzzahl ist hier nicht vorgesehen. Auch im Rahmen einer Inobhutnahme gemäß § 42 oder § 42a SGB VIII werden alle Minderjährigen mit und ohne Behinderung untergebracht und versorgt. Für Minderjährige mit einer seelischen Behinderung stehen alle 104 Plätze der Inobhutnahme in Einrichtungen zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.