Die Ertüchtigung des Interimsstandorts für die KGS Niederrad sowie die Martin-Buber-Schule am Großen Hasenpfad in Sachse
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat mit dem Vermieter einen Mietvertrag für eine Immobilie abgeschlossen, der monatliche Kosten von 244.987,50 Euro verursacht. Der Vermieter ist vertraglich verpflichtet, die Immobilie bis zum 19.12.2024 fertigzustellen, andernfalls drohen Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Die Ertüchtigung des Interimsstandorts für die KGS Niederrad sowie die Martin-Buber-Schule am Großen Hasenpfad in Sachsenhausen ist weit hinter dem Zeitplan. Ein Umzug der Martin-Buber-Schule soll frühestens zum Sommer 2025 erfolgen. Auch ist keine Turnhalle sichtbar. Schon der geplante Einzugstermin für die KGS Niederrad zum Sommer 2024 ist geplatzt, laut Bildungsdezernentin aufgrund des Magistrats. Der Mietvertrag für die Immobilie läuft jedoch trotzdem seit 01.08.2024.
Ich frage den Magistrat:
Welche Kosten entstehen der Stadt monatlich für die Anmietung der Immobilie, und ist der Vermieter vertraglich haftbar, wenn er den Bau mit Verzug fertigstellt?
Antwort des Magistrats
Aktuell entstehen der Stadt Frankfurt am Main monatliche Kosten in Höhe von 244.987,50 Euro aus dem Mietverhältnis. Die Mietzahlungen während der Bauzeit, das heißt vor Übergabe der vollständig fertiggestellten umgebauten Liegenschaft, waren Verhandlungsergebnis und Bedingung für die Anmietung.
Der Vertrag sieht eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 11.429 Euro pro Bankarbeitstag vor, die der Vermieter schuldet, sollte er den vertraglich vereinbarten spätesten Fertigstellungstermin am 19.12.2024 nicht einhalten. Darüber hinaus kann ein möglicher weiterer nachgewiesener Schaden als Schadensersatz geltend gemacht werden. Die Vertragsstrafe wird auf mögliche weitere Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Schadensersatzansprüche sind insgesamt auf 1.680.000 Euro gedeckelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.