Bei der sogenannten „Ortsrandstraße“ im Baugebiet Nr. 516 handelt es sich um den Autobahnzubringer vom Harheimer Weg zum
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Eschbachtal per E-MailInhalt
Frage vom 19.02.2016, F 2777 Bei der sogenannten "Ortsrandstraße" im Baugebiet Nr. 516 handelt es sich um den Autobahnzubringer vom Harheimer Weg zum BAB-Anschluss Nieder-Eschbach. Gleichzeitig sollte diese Straße als Umgehungsstraße für Bonames dienen. Ohne weitere Begründung wurde dann der Begriff "Ortsrandstraße" vom damaligen Planungsdezernenten eingeführt. Dieser Begriff ist keine amtliche Klassifizierung für Straßen. Für Umgehungsstraßen und Autobahnzubringer ist vielmehr eine Planfeststellung erforderlich, die hier offenbar umgangen werden sollte.
Ich frage den Magistrat: Wie erklärt der Magistrat - im Hinblick auf die amtlichen Kriterien zu Qualifizierung neuer Straßen - die Klassifizierung dieser Straße als "Ortsrandstraße"?
Antwort des Magistrats: Die Ortsrandstraße Bonames dient sowohl der äußeren Erschließung des Baugebiets "Am Eschbachtal" als auch der Entlastung der Ortslage Bonames von Verkehren auf der Relation Nieder-Erlenbach - Harheim - Nieder-Eschbach - A 661 - Kalbach. Für derartige Straßen kann das Baurecht sowohl über ein Bebauungsplanverfahren als auch über ein Planfeststellungsverfahren erlangt werden. Aufgrund des engen planerischen Zusammenhangs der Ortsrandstraße mit dem Baugebiet hat sich der Magistrat dafür entschieden, das Baurecht gemeinsam in einem Bebauungsplanverfahren zu erlangen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Mund
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Februar 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.