Die Stadt Frankfurt verfolgt das Ziel eines attraktiven Nahverkehrs, den möglichst viele Menschen gerne nutzen. Die Fina
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant, die Einnahmen aus der Werbung auf Bussen und Bahnen zu analysieren und die Auswirkungen eines möglichen Verbots des Überklebens von Fenstern zu bewerten. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität im Nahverkehr zu verbessern, während die Finanzierung des ÖPNV gesichert bleibt.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt verfolgt das Ziel eines attraktiven Nahverkehrs, den möglichst viele Menschen gerne nutzen. Die Finanzierung des ÖPNV erfolgt auch über Einnahmen durch Werbung auf Bussen und Bahnen. Diese Werbung kann jedoch auch dazu führen, dass Menschen ihre Fahrt mit dem ÖPNV nicht als positives Erlebnis wahrnehmen, da ihnen der Blick aus dem Fenster versperrt wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Wie hoch sind die Einnahmen aus der Werbung auf Bussen und Bahnen, und welche Ausfälle wären zu erwarten, wenn künftig für das Anbringen von Werbung kein Überkleben der Fenster von Bussen und Bahnen mehr gestattet würde?
Antwort des Magistrats
Die Einnahmen aus der Werbung auf Bahnen der VGF und Bussen der ICB betragen durchschnittlich rund 1 Million Euro jährlich. Sollten die Gestaltungsmöglichkeiten von Werbung auf Fensterflächen von Bussen und Bahnen künftig nicht mehr gestattet werden, wären Ausfälle von circa 30 Prozent der Werbeeinnahmen aus der Verkehrsmittelwerbung zu erwarten. Die generierten Einnahmen aus der werblichen Vermarktung verbleiben bei den Verkehrsunternehmen und tragen zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs bei. Gleichwohl gilt es die werblichen Möglichkeiten so zu gestalten, dass sie nicht zu einer unverhältnismäßig starken Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität führen. Im Rahmen der Verkehrsverträge sind hierzu Festlegungen getroffen. So werden beispielsweise ganz zugeklebte Fensterflächen an den Seiten der Bussen vertraglich ausgeschlossen; die Fenster dürfen zu maximal zehn Prozent der gesamten Fensterfläche mit werblichen Gestaltungselementen belegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.