Es fällt auf, dass Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Straßenraum häufiger nach dem Ende der Bautätigkeit nicht züg
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Baustelleneinrichtungen nach Abschluss der Arbeiten zügig entfernt werden. Dies soll dazu beitragen, den öffentlichen Straßenraum schneller wieder für die Allgemeinheit zugänglich zu machen und die Beeinträchtigungen für Fußgänger, Fahrradfahrer und den Autoverkehr zu minimieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Es fällt auf, dass Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Straßenraum häufiger nach dem Ende der Bautätigkeit nicht zügig entfernt werden, sondern noch längere Zeit bestehen bleiben. Dadurch werden Fußgänger, Fahrradfahrer und der Autoverkehr länger als unbedingt notwendig behindert.
Ich frage den Magistrat:
Was unternimmt der Magistrat, damit Baustelleneinrichtungen nach Fertigstellung der Baustelle zügig entfernt werden und der öffentliche Straßenraum wieder für die Allgemeinheit zur Verfügung steht?
Antwort des Magistrats
In der Regel werden Baustellen-Umleitungsschilder sowie die eigentliche Baustellenabsicherung im Auftrag der jeweiligen Bauherren durch ein Unternehmen für Verkehrsabsicherung aufgestellt.
Nach Beendigung einer Bau- oder Arbeitsstelle - spätestens aber mit Ablauf der dazu erteilten Verkehrsrechtlichen Anordnung, VRAO - müssen die angeordneten temporären Verkehrszeichen und -einrichtungen abgebaut und der Ursprungszustand wiederhergestellt werden.
Seitens der jeweiligen Bauherren wird dies der Straßenverkehrsbehörde durch eine sogenannte Bauende-Anzeige mitgeteilt. Aufgrund der hohen Anzahl der VRAO - jährlich bis zu 18.000 -, finden entsprechende Kontrollen nur in Einzelfällen statt, beispielsweise anlässlich von Beschwerden. Der Rückbau kann dann angeordnet und das ordnungswidrige Verhalten geahndet werden.
Der Magistrat geht generell davon aus, dass es im Interesse des jeweiligen Unternehmens liegt, alle Schilder nach der Baumaßnahme auch wieder abzuräumen. Das Abräumen der Beschilderung ist selbstredend auch Bestandteil des jeweiligen Auftrags. Durch die Vielzahl von zeitlich parallelen und teils über einen langen Zeitraum laufenden Baumaßnahmen kann durchaus der Eindruck entstehen, die Beschilderung würde nicht mehr gebraucht.
Es kann vorkommen, dass Teile der Beschilderung beim Abräumen übersehen werden und vor Ort stehen bleiben. Generell geht der Magistrat solchen Meldungen - meist erhält er diese von Bürgerinnen und Bürgern - unverzüglich nach. Falls sich der Eigentümer dieser Schilder ermitteln lässt, erfolgt eine Aufforderung, das Material zu beseitigen. Wenn keine Zuordnung möglich ist, veranlasst der Magistrat selbst die Beseitigung und Entsorgung des Beschilderungsmaterials.
Der Magistrat begrüßt es, wenn Schilder, die dem Anschein nach nicht mehr gebraucht werden, per Mail an den jeweiligen Baubezirk im Amt für Straßenbau und Erschließung gemeldet werden, https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/amt -fuer-strassenbau-und-erschliessung/baubezirke. Wichtig ist dazu immer eine möglichst genaue Ortsangabe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.