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Neben unseren wichtigen Posten als Stadtverordneten und den Personen im Magistrat, dem Ausländerbeirat und den Ortsbeirä

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Vielzahl ehrenamtlicher Posten, darunter Stadtbezirksvorsteher*innen und Sozialpfleger*innen. Die Anfrage zielt darauf ab, die Anzahl dieser Posten sowie die damit verbundenen monatlichen Kosten zu ermitteln. Die erwarteten Ergebnisse sollen Transparenz über die finanziellen Aufwendungen der Stadt schaffen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Neben unseren wichtigen Posten als Stadtverordneten und den Personen im Magistrat, dem Ausländerbeirat und den Ortsbeiräten leistet sich die Stadt Frankfurt noch etliche weitere "ehrenamtliche" Posten.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele Stadtbezirksvorsteher*innen, Sozialbezirksvorsteher*innen und Sozialpfleger*innen gibt es in Frankfurt insgesamt - und aufgeschlüsselt nach Ortsbeiräten -, und wie hoch sind die Gesamtkosten, die dadurch monatlich entstehen?

Antwort des Magistrats

  1. Stadtbezirksvorsteher:innen

Das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main ist in 83 Stadtbezirke unterteilt. Für jeden Stadtbezirk ist eine Position als Stadtbezirksvorsteher:in und als Stellvertretung vorgesehen, so dass sich hieraus 166 Positionen ergeben, die von städtischen Ehrenbeamten:innen bekleidet werden. Im Einzelnen sind diese wie folgt auf die einzelnen Ortsbezirke aufgeteilt:

Ortsbezirk 18 Stadtbezirke
Ortsbezirk 27
Stadtbezirke Ortsbezirk 36
Stadtbezirke Ortsbezirk 46
Stadtbezirke Ortsbezirk 59
Stadtbezirke Ortsbezirk 618
Stadtbezirke Ortsbezirk 76
Stadtbezirke Ortsbezirk 84
Stadtbezirke Ortsbezirk 95
Stadtbezirke Ortsbezirk 105
Stadtbezirke Ortsbezirk 114
Stadtbezirke Ortsbezirk 121
Stadtbezirk Ortsbezirk 131
Stadtbezirk Ortsbezirk 141
Stadtbezirk Ortsbezirk 151
Stadtbezirk Ortsbezirk 161
Stadtbezirk

Neben den städtischen Ehrenbeamten:innen betreut der Magistrat auch die Schiedspersonen sowie die Mitglieder der Ortsgerichte. Für diesen Personenkreis ist die Stadt Frankfurt gemäß Hessisches Schiedsamtsgesetz sowie Hessisches Ortsgerichtsgesetz zuständig für die Kosten der Geschäftsführung des jeweiligen Amtes. Insgesamt sind jährlich hierbei Aufwendungen in Höhe von 545.000 Euro im Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main vorgesehen. Hiervon werden die Aufwandsentschädigungen gemäß Entschädigungssatzung, Mieten, Sachmittel sowie auch Fortbildungskosten beglichen.

2. Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen

In den 65 Sozialbezirken des Ehrenamtlichen Dienstes sind insgesamt 65 Sozialbezirksvorsteher:innen sowie aktuell 258 Sozialpfleger:innen ehrenamtlich tätig.

Die Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den 16 Ortsbeiräten verteilt sich stadtweit wie folgt:

Ortsbezirk 143 Ehrenbeamt:innen
Ortsbezirk 217
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 319
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 422
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 531
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 663
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 715
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 821
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 917
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 1024
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 1115
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 125
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 134
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 143
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 157
Ehrenbeamt:innen Ortsbezirk 1611
Ehrenbeamt:innen

Besonderer Dienst 3, Hilfen für suchtkranke Menschen mit eigenem Wohnraum, gesamtes Stadtgebiet: 6 Ehrenbeamt:innen

Die monatliche Aufwandsentschädigung für eine/n Sozialbezirksvorsteher:in beträgt 409 Euro, die monatliche Aufwandsentschädigung für eine/n Sozialpfleger:in 205 Euro.

Die Gesamtkosten belaufen sich bei 65 Sozialbezirksvorsteher:innen auf monatlich insgesamt 26.585 Euro, die Gesamtkosten für derzeit 258 Sozialpfleger:innen liegen bei monatlich insgesamt 52.890 Euro. Hieraus ergeben sich monatliche Gesamtkosten von aktuell 79.475 Euro.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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