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Die Neufassung der „Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ sorgt für viel Ärger. Vor allem die Betreiber

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Neufassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen führt zu erheblichen Gebührenerhöhungen für Kleingewerbetreibende. Der Magistrat plant Änderungen, um den wirtschaftlichen Herausforderungen der Einzelhändler entgegenzukommen und die Gebühren anzupassen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Neufassung der "Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen" sorgt für viel Ärger. Vor allem die Betreiber von Verkaufsständen aller Art müssen teils astronomisch hohe neue Gebühren zahlen. Im Falle der Weihnachtsbaumaussteller sollen immerhin nach einer Kulanz der Verwaltung die Steigerungen von teilweise bis zu 4.175 Prozent wieder reduziert werden. Besonders betroffen von der Erhöhung sind auch Warenauslagen und Werbeaufsteller vor Geschäften. Für zehn Quadratmeter sind jetzt um 400 Prozent erhöhte Gebühren fällig. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht der Einzelhandel die Unterstützung des Magistrats und keine zusätzliche Belastung.

Ich frage den Magistrat:

Welche Änderungen der Satzung sind zugunsten der Kleingewerbetreibenden geplant?

Antwort des Magistrats

Das Mobilitätsdezernat bereitet aktuell eine Vorlage vor. Ziel ist es, dass die Gebührentatbestände den wirtschaftlich schwierigen Themen gerecht werden. Beispiele haben Sie genannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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