Im Bericht B 209/20 schreibt der Magistrat, dass im Rahmen der geplanten Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark e
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Zusammenfassung
Im Rahmen der Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark wurden artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt, die die Pflanzung von Kirschbäumen umfassen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den Schutz der geschützten Gartenrotschwanzpärchen zu gewährleisten und die Population zu sichern.
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Günthersburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Erhaltung und Stärkung des städtischen Baumbestands sowie Neupflanzungen im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überdachte Sitzgelegenheiten im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zusätzliche Tischtennisplatte im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailFrage an den Magistrat
Im Bericht B 209/20 schreibt der Magistrat, dass im Rahmen der geplanten Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark eine "artenschutzrechtlich erforderliche vorgezogene Ausgleichsmaßnahme [...] im Herbst/Winter 2019/2020 umgesetzt" wurde. Ich frage den Magistrat: Was war dies für eine Ausgleichsmaßnahme, und vor allem, in welchem Gebiet wurde sie durchgeführt?
Antwort des Magistrats
Die vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, sogenannte CEF-Maßnahmen, umfassen die Pflanzung von rund 100 hochstämmigen Kirschbäumen alter Sorten auf dem Grundstück des DENA-Senders in der Gemarkung Seckbach als Ergänzung des dort bereits vorhandenen Kirschbaum-Altbestands. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich, weil im B-Plangebiet Nr. 880 mehrere geschützte Gartenrotschwanzpärchen vorkommen. Um den gesetzlich geforderten Schutz dieser Vogelart zu gewährleisten, sind vor dem Eingriff in die bestehenden Habitate Ersatzlebensräume zu schaffen, um so den Erhalt der Population zu sichern. Die Umsetzung von CEF-Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung des Bebauungsplangebiets war aufgrund bereits vorhandener Gartenrotschwanz-Reviere nicht möglich. Lage der Artenschutzmaßnahmen auf dem DENA-Gelände in der Gemarkung Seckbach.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Juni 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.