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Eine Frankfurter Firma bietet Sicherheitsdienstleistungen unter anderem in Wiesbaden und Frankfurt an und fällt in die K

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft mögliche betrügerische Handlungen einer Frankfurter Sicherheitsfirma, die Sicherheitsdienstleistungen in Wiesbaden und Frankfurt anbietet. Es wird angefragt, seit wann das Ordnungsamt über diese Vorwürfe informiert ist und welche Maßnahmen zur Prüfung der Firma ergriffen wurden. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der Vorwürfe und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Firma.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Eine Frankfurter Firma bietet Sicherheitsdienstleistungen unter anderem in Wiesbaden und Frankfurt an und fällt in die Kontrollzuständigkeit des Frankfurter Ordnungsamtes. Dieses erhielt vor über einem Jahr den Hinweis eines Mitarbeiters, dass die Geschäftsführung betrügerisch handle. Mehr als zwei Drittel der Sicherheitsleute hätten keine Zulassung und erforderliche ID-Registrierung. Teilweise wären IDs anderer Personen benutzt und damit Identitäten gefälscht worden. Dieser Betrug wäre nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden für tarifzahlende Unternehmen, sondern vor allem auch ein großes Sicherheitsrisiko.

Ich frage den Magistrat:

Seit wann weiß das Frankfurter Ordnungsamt von diesem Betrug und was hat es zur Prüfung der Sicherheitsfirma unternommen?

Antwort des Magistrats

Das Wiesbadener Ordnungsamt hat das Frankfurter Ordnungsamt im vergangenen Jahr auf Unstimmigkeiten bei der Erbringung von Dienstleistungen für städtische Unternehmen aufmerksam gemacht. Diese ergaben sich aus der dortigen Auswertung von Unterlagen der Auftraggeberin. Die generelle Infragestellung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der in Frankfurt am Main ansässigen Auftragnehmerin wurde auf dieser Grundlage angeregt.

Ob und wem konkret möglicherweise ein "Betrug" nachgewiesen und vorgeworfen werden kann, wäre Gegenstand der gemäß Pressedarstellungen mutmaßlich noch anhängigen strafrechtlichen Verfahren bei der Justiz. Dem Magistrat sind bislang von der Justiz keine Ergebnisse aus dem Verfahren mitgeteilt worden.

Gewerberechtliche Maßnahmen gegen eine Firma erfordern bewiesene Verfehlungen, die diesem Unternehmen zugerechnet werden können. Aktuell befasst sich das Ordnungsamt zur Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe daher im Rahmen eines gewerberechtlichen Verfahrens intensiv mit Auswertung der von der Sicherheitsfirma verlangten und in Form von etlichen Aktenordnern zur Verfügung gestellten Geschäftsunterlagen. Diese beziehen sich auf die Dienstleistungen bei mehreren von der Stadt Wiesbaden mitgeteilten konkreten Veranstaltungseinsätzen im ersten Habjahr 2023.

Auch in der Sicherheitsbranche ist es verbreitete Praxis, als Auftragnehmer die vertraglichen Dienstleitungen ganz oder teilweise über Subunternehmen zu erbringen. Derartige Konstellationen verkomplizieren die Bewertung und Zuordnung der Verantwortlichkeit von Fehlverhalten generell.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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