Im Magistratsbericht B 260/24, „Frauenhäuser in Frankfurt am Main“, beantwortet der Magistrat die Anfrage der AfD-Frakti
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über den Anteil von Bewohnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Frankfurter Frauenhäusern seit 2015 zu erhalten. Der Magistrat kann jedoch keine Auskunft geben, da keine entsprechende Statistik geführt wird. Dies könnte die Transparenz und das Verständnis der demografischen Entwicklung in diesen Einrichtungen beeinträchtigen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Im Magistratsbericht B 260/24, "Frauenhäuser in Frankfurt am Main", beantwortet der Magistrat die Anfrage der AfD-Fraktion A 291/24. Die Antwort auf die Frage Nr. 5 lautet folgendermaßen: "Der Anteil von Bewohnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist im Förderbereich des Magistrats, hier dem Jugend- und Sozialamt bei der Auswertung nicht relevant. Daher kann zu der Fragestellung keine Auskunft erteilt werden." Nach meiner Kenntnis hat der Magistrat hier nicht zu bewerten, ob diese Frage relevant ist, sondern die Frage schlicht wahrheitsgemäß zu beantworten. Ich frage den Magistrat: Wie hat sich der Anteil von Bewohnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Frankfurter Frauenhäusern seit dem Jahr 2015 entwickelt?
Antwort des Magistrats
Die mit kommunalisierten Landesmitteln geförderten Einrichtungen unterliegen dem Sozialmonitor des Landes Hessen, in dem eine Abfrage der Staatsangehörigkeit von Nutzerinnen nicht erfolgt. Im Förderbereich des Magistrates, hier dem Jugend- und Sozialamt, wird von öffentlicher Seite keine Statistik der Staatsangehörigkeit ab dem Jahr 2015 geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.