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Vor acht Jahren teilten der Oberbürgermeister und die damalige Integrationsdezernentin mit, dass der Anteil der städtisc

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main strebt an, den Anteil der städtischen Angestellten mit Migrationshintergrund zu erhöhen, um die Vielfalt der Bevölkerung widerzuspiegeln. Es wird vorgeschlagen, kreative Lösungen zu finden, um die Erfassung von Migrationshintergründen zu verbessern und die Chancengleichheit in der Verwaltung zu fördern. Das erwartete Ergebnis ist eine diversere und integrativere Stadtverwaltung.

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Frage an den Magistrat

Vor acht Jahren teilten der Oberbürgermeister und die damalige Integrationsdezernentin mit, dass der Anteil der städtischen Angestellten mit Migrationshintergrund bis 2020 verdoppelt werden soll. "Rund 14 Prozent der etwa 16.000 Beschäftigten in der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund; noch in diesem Jahrzehnt sollen es rund 30 Prozent werden", sagte der Oberbürgermeister damals dem Focus. Ich frage den Magistrat: Wurde dieses im sogenannten 10-Punkte-Plan formulierte Ziel, den Anteil der städtischen Angestellten mit Migrationshintergrund bis 2020 zu verdoppeln, erreicht? Und wenn nicht, warum wurde das Ziel verfehlt?

Antwort des Magistrats

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Brillante, liebe Stadtverordnete! Die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung Frankfurt am Main wurde im Jahr 2013 vom Oberbürgermeister und dem Magistrat aufgegriffen und systematisch umgesetzt. Der damals entwickelte 10-Punkte-Plan hält unter Berücksichtigung der entsprechenden Beschlusslage von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung fest, dass in der kommunalen Selbstverwaltung die Vielfalt und Internationalität der städtischen Gesellschaft repräsentiert werden soll. Ein Ziel war und ist es, in den unterschiedlichen Frankfurter Bevölkerungsgruppen als attraktive und integrativ vorbildliche Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden. Der 10-Punkte-Plan des Oberbürgermeisters und der Dezernentin für Integration vom 3. Juli 2013 selbst enthält keine Aussage über das Ziel, die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund bei der Stadt Frankfurt am Main bis 2020 zu verdoppeln. In allen Berichten des Magistrats zum Anteil der städtischen Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte wird stets darauf hingewiesen - und jetzt kommen wir zu einem etwas schwierigen Thema, da bitte ich, genau zuzuhören -, dass im Rahmen des Arbeitsverhältnisses aus datenschutzrechtlichen Gründen nur personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis von unmittelbarer Relevanz sind. Zur Bestimmung des Merkmals Migrationsgeschichte könnten von den erhobenen Daten nur die Staatsangehörigkeit sowie ein Geburtsort im Ausland herangezogen werden, was aber nicht ausreichend ist. Es kann daher nach wie vor leider keine Aussage zu den tatsächlichen Beschäftigtenzahlen mit Migrationsgeschichte, zumindest nicht nach der Definition des Statistischen Bundesamtes, getroffen werden. Alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländerin beziehungsweise Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil können damit ebenso wenig erfasst werden wie alle in Deutschland als Ausländerinnen und Ausländer Geborene und später Eingebürgerte. Das heißt, das, was wir erfassen können, und das, was wir Migrationshintergrund nennen, ist nicht das Gleiche. Der Migrationsanteil der Frankfurter Stadtbevölkerung, der immer wieder als Vergleich herangezogen wird, erfolgt auf Basis des persönlichen als auch des familiären Migrationshintergrunds. Damit liegen also unterschiedliche Bezugsgrößen vor, die wie gesagt nicht miteinander verglichen werden können. Ergo, der tatsächliche Anteil an Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund kann nicht erfasst werden. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte in der Stadtverwaltung wesentlich höher ist, als die auswertbaren Möglichkeiten es darstellen. An dieser Stelle sei dennoch beispielhaft erwähnt, dass im Bereich der zentralen Ausbildungsberufe der Anteil von Auszubildenden mit Migrationsgeschichte, und zwar persönlicher, im Sinne dessen, was wir erfassen können, im Einstellungsjahr 2021 rund 48 Prozent betrug. Im Vorjahr lagen wir bei knapp 40 Prozent. Zu berücksichtigen ist, dass in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main wie gesagt nur der persönliche Migrationshintergrund erfasst werden kann. Die vorgesehene Implementierung eines strategischen Personalmanagements für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main stellt sicher, dass Chancengleichheit und Diversitätsmanagement eine verbindliche Basis aller Maßnahmen im Personalmanagement darstellen. Das bedeutet, dass bei allen Personalgewinnungsprozessen, Personalentscheidungen und Personalentwicklungsmaßnahmen Chancengleichheit und Diversitätsmanagement mitgedacht und berücksichtigt werden. Durch eine konsequente, diskriminierungsfreie Umsetzung dieser Strategie soll die Stadtverwaltung in allen Bevölkerungsteilen als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen werden. Dies wird auf der Zeitachse zu einer noch vielfältigeren und diverseren Personalstruktur der Stadtverwaltung führen. Ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren, zu dessen laufendem Pilotprojekt in der Stadtverwaltung bereits in der vierten Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021 berichtet wurde, könnte ein weiterer Baustein sein. Vielen Dank!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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