Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, EnSimiMaV, verpflichtet Eigentümer*innen mit Gasheizung
Zusammenfassung
Die EnSimiMaV verpflichtet Eigentümer*innen mit Gasheizung zu einem Heizungs-Check, um fossile Heizsysteme effizienter zu gestalten und Heizkosten zu senken. Der Magistrat berichtet, dass die ABG und die Nassauische Heimstätte die Verordnung einhalten und Maßnahmen zur Optimierung der Heizanlagen ergreifen, was zu einer Absenkung des Gasverbrauchs und einer Entlastung der Mieter*innen führen soll.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, EnSimiMaV, verpflichtet Eigentümer*innen mit Gasheizung zu einem Heizungs-Check. Ziel dieser Maßnahme ist es, fossile Heizsysteme effizienter zu gestalten und somit Heizkosten zu reduzieren.
Ich frage den Magistrat:
Sind ABG, städtische Stiftungen und die Nassauische Heimstätte der Verordnung nachgekommen, und falls ja, führte das zu einer Absenkung des Gasverbrauchs und einer Entlastung der Mieter*innen?
Antwort des Magistrats
Die ABG Frankfurt Holding kommt den gesetzlichen Verpflichtungen nach. Gasheizungen werden überprüft und sukzessive zurückgebaut.
Zusätzlich zu den schon bereits zuvor laufenden Bestrebungen, die Energieeffizienz im laufenden Betrieb der Heizanlagen zu optimieren, hat die Nassauische Heimstätte Wohnstadt, NHW, mit Inkrafttreten der EnSimiMaV im Oktober 2022 unverzüglich begonnen, grundsätzlich zunächst die jeweiligen Einstellparameter - wie Vorlauftemperaturen, Heizkurven, Nachabsenkungen et cetera - an allen Anlagen zu überprüfen und im Hinblick auf die bevorstehende Heizperiode gegebenenfalls nach zu justieren.
Gleichzeitig wurden Heizanlagen identifiziert, bei denen ein hydraulischer Abgleich oder sonstige Optimierungsmaßnahmen im Sinne der EnSimiMaV einzuhalten sind.
Ebenfalls zeitnah hat die NHW begonnen, die entsprechenden Optimierungsmaßnahmen beginnend mit den Heizanlagen, wo die höchsten Effizienzgewinne zu erwarten waren, umzusetzen.
Die Optimierung einer aktuell noch geringen Anzahl ausstehender Heizanlagen wird auch über das Ende der EnSimiMaV im September 2024 hinaus fortgesetzt, um diesen Vorgang insgesamt abzuschließen.
Für die meisten Stiftungen mit städtischem Bezug, die gemäß Stiftungszweck Wohnraum bereitstellen, kommt die Verordnung nicht zum Tragen.
Nach § 4 (4) ist sie erst ab einem Energieverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden pro Jahr anzuwenden. Bei den Stiftungen mit einem entsprechenden Verbrauch wird gemäß der Verordnung verfahren.
Die Absenkung des Gasverbrauchs unmittelbar durch die Verordnung kann nur schwer eingeschätzt werden, da unabhängig von dieser das individuelle Nutzungsverhalten sowie die Witterungsbedingungen wesentliche Faktoren sind, die den Verbrauch beeinflussen.
Erste Trendbeobachtungen lassen darauf schließen, dass die unterschiedlichen Maßnahmen insgesamt zu einer Absenkung des jeweiligen Energieverbrauchs mit einer entsprechenden Kostenentlastung für die Mieter*innen geführt haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.