Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Seit dem 01.08.2024 können Menschen beim Standesamt die Änderung des Namens und Geschlechtseintrags nach dem Selbstbesti

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das Standesamt Frankfurt am Main hat seit dem 01.08.2024 über 200 Anmeldungen zur Änderung des Namens und Geschlechtseintrags nach dem Selbstbestimmungsgesetz erhalten. Die Abgabe der Erklärung wird jedoch erst ab dem 01.11.2024 möglich sein, weshalb bisher keine Ablehnungen erfolgt sind. Das Standesamt orientiert sich an den Vorgaben des Bundesministeriums, hat jedoch einen breiteren Spielraum bei der Beurteilung der Vornamen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Seit dem 01.08.2024 können Menschen beim Standesamt die Änderung des Namens und Geschlechtseintrags nach dem Selbstbestimmungsgesetz, SBGG, erklären. Eine teils irreführende "Interpretationshilfe" aus dem Bundesinnenministerium, die an die Standesämter verschickt wurde, sorgt jedoch dafür, dass für die Namensauswahl nach dem SBGG strengere Regeln suggeriert werden als bei der Namenswahl bei Geburt. Dies ist jedoch unzulässig und wurde - zumindest was die Anzahl der gewünschten Vornamen angeht - teilweise revidiert.

Ich frage den Magistrat:

Inwieweit orientiert sich das Standesamt Frankfurt an der "Interpretationshilfe" des BMI, und in wie vielen Fällen wurden seit dem 01.08. Namenswünsche durch das Standesamt abgelehnt?

Antwort des Magistrats

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, SBGG, wird zum größten Teil erst zum 01.11.2024 in Kraft treten. Auch die Abgabe der Erklärung zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen wird erst ab November möglich sein. Das SBGG sieht jedoch vor, dass mindestens drei Monate vor Abgabe der eigentlichen Erklärung eine Anmeldung dieser Erklärung zu erfolgen hat. Dies ist bereits seit 01.08.2024 möglich. Das Standesamt hat mittlerweile mehr als 200 Anmeldungen der Erklärung erhalten.

Noch vor Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt hat das Standesamt Frankfurt am Main eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Organisation der Umsetzung des SBGG beschäftigt und eine einheitliche Vorgehensweise - auch hinsichtlich der Beurteilung der erklärbaren Vornamen - gewährleistet.

Da die Abgabe einer Erklärung bisher nicht möglich war, sind auch noch keine Ablehnungen erfolgt. Das Standesamt Frankfurt am Main hat jedoch die betroffenen Personen gebeten, bereits mit der Anmeldung der Erklärung mitzuteilen, welche(n) Vornamen sie erklären möchten, damit ggf. schon im Vorfeld eine Beratung erfolgen kann.

Grundsätzlich folgt das Standesamt Frankfurt am Main den Vorgaben, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat, BMI, macht. Da es sich hierbei jedoch nach eigener Aussage des BMI im vorliegenden Fall um nicht rechtsverbindliche Empfehlungen für die Rechtsanwendung handelt, eröffnet dies einen breiteren Spielraum.

Das Standesamt Frankfurt am Main wird zur Beurteilung der Frage hinsichtlich der erklärbaren Vornamen die allgemein geltenden Grundsätze zur Bestimmung von Vornamen anwenden mit der Einschränkung des § 2 Absatz 3 SBGG und der entsprechenden Passagen aus der Gesetzesbegründung, dass die Vornamen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen müssen.

Aufgrund der Zuständigkeitsregelungen ist jedoch das Standesamt für die wirksame Entgegennahme der Erklärung zuständig, welches das Geburtenregister - oder mangels eines solchen das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister - der betroffenen Person führt.

Sollte das Standesamt Frankfurt am Main nicht für die wirksame Entgegennahme der Erklärung zuständig sein, kann die die betroffene Person jedoch - zum Beispiel wenn sie in Frankfurt wohnt - die Erklärung hier in Form einer öffentlichen Beurkundung abgeben. Die Erklärung wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet. In diesen Fällen hat das Standesamt Frankfurt am Main keinen Einfluss darauf, ob die erklärten Vornamen akzeptiert werden oder die wirksame Entgegennahme der Erklärung durch das zuständige Standesamt abgelehnt wird.

Das Standesamt Frankfurt informiert die betroffenen Personen hierüber jedoch bereits vor Abgabe der Erklärung. Bei Bedarf wird den betroffenen Personen empfohlen, bereits vor Abgabe der Erklärung Kontakt mit dem zuständigen Standesamt aufzunehmen, um spätere Ablehnungen und die daraus entstehende zeitliche Verzögerung zu vermeiden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung