Der Fahrradverkehr in Frankfurt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Er wird darüber hinaus immer raumgreifender
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Zunahme von Verkehrsverstößen im Fahrradverkehr in Frankfurt und die damit verbundenen Strafmandate. Der Magistrat berichtet von 1.168 Verstößen im letzten Jahr, wobei die meisten Rotlichtverstöße und Handynutzung während der Fahrt betreffen. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenFrage an den Magistrat
Der Fahrradverkehr in Frankfurt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Er wird darüber hinaus immer raumgreifender durch Lastenfahrräder. Die Rücksichtnahme hat leider nicht im gleichen Maß zugenommen. Bürgerinnen und Bürger beobachten eine Zunahme von Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, die nicht nur Fußgänger und Fußgängerinnen in Gefahr bringt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Wie viele Strafmandate wurden in den vergangenen zwölf Monaten innerhalb Frankfurts verhängt, um solche Verstöße zu ahnden?
Antwort des Magistrats
Im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 wurden insgesamt 1.168 Verstöße, bei denen Radfahrende beteiligt waren angezeigt. Es betrifft hierbei größtenteils die Missachtung einer Lichtzeichenanlage, 797 Rotlichtverstöße - sowie 237 Verstöße mit Handynutzung während der Fahrt oder alkoholisierte Radfahrende. Eine Auswertung speziell für Lastenfahrräder ist nicht möglich.
Es handelt sich bei den genannten Zahlen ausschließlich um die Ordnungswidrigkeitenverfahren, die in der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes Frankfurt am Main förmlich eingeleitet wurden. Es sind weder von Verkehrsüberwachenden ausgestellte Barverwarnungen enthalten, noch Anzeigen der Landespolizei, die bei geringfügigen Tatbeständen - bis 55 Euro - entsprechend den Rechtsvorschriften der Zuständigkeitszuweisung in Hessen bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen, ZBS beim Regierungspräsidium Kassel, bearbeitet werden.
Ebenso außen vor ist eine nicht messbare, aber relevante Anzahl an mündlichen Verwarnungen, die durch die städtische Verkehrspolizei sowie die Stadtpolizei im Streifendienst unter Ausübung des Ermessensspielraumes vorgenommen werden.
Für die Kontrolle im fließenden Verkehr liegt die originäre Zuständigkeit bei der Landespolizei. Die beim Straßenverkehrsamt angesiedelte Städtische Verkehrspolizei unterstützt hierbei im Rahmen der Möglichkeiten. Neben Maßnahmen im Rahmen der Fußstreifen ist es auch die Fahrradstaffel, welche Fehlverhalten von Radfahrenden anspricht und auch sanktioniert. Im ersten Halbjahr 2024 waren es 61 schriftliche Anzeigen. Zahlen der Landespolizei liegen nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.