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Kürzlich ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, welche eine doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert. In vielen Stä

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Gesetzesänderung zur erleichterten doppelten Staatsbürgerschaft hat zu einem signifikanten Anstieg der Einbürgerungsanträge in Frankfurt am Main geführt. Die Prognose deutet auf eine dauerhafte Verdopplung der Anträge hin, was die Ämter vor Herausforderungen stellt.

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Frage an den Magistrat

Kürzlich ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, welche eine doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert. In vielen Städten und Gemeinden sind die Ämter nach verschiedenen Medienberichten mit der daraus resultierenden Arbeit überfordert.

Ich frage den Magistrat:

Wie hat sich die Zahl der Einbürgerungsanträge seit Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung in der Stadt Frankfurt entwickelt?

Antwort des Magistrats

Mit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz, StARModG, am

27. Juni 2024 ist eine sofortige Steigerung der Antragszahlen erfolgt. Letztlich kann eine dauerhafte Verdopplung der Einbürgerungsverfahren prognostiziert werden.

Im Monat Juli 2024 wurden 1.116 und im August 2024 833 Einbürgerungsanträge gestellt. In den Vergleichsmonaten des Vorjahres wurden 490 - Juli 2023 - und 483 - August 2023 - Einbürgerungsanträge gestellt.

Dieses Jahr wurden bereits zum August mit 6.249 Einbürgerungsanträgen die Zahlen des gesamten Vorjahres übertroffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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