Im Jahr 2006 wurde der Gewerbesteuerhebesatz von 490 auf 460 Punkte gesenkt, sodass die Stadt seitdem deutliche Einnahme
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Auswirkungen der Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes von 490 auf 460 Punkte im Jahr 2006 auf die Einnahmen der Stadt Frankfurt am Main. Es wird um eine hypothetische Berechnung der Gewerbesteuereinnahmen bei Beibehaltung des höheren Hebesatzes gebeten, um die finanziellen Einbußen zu verdeutlichen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Im Jahr 2006 wurde der Gewerbesteuerhebesatz von 490 auf 460 Punkte gesenkt, sodass die Stadt seitdem deutliche Einnahmeeinbußen verzeichnet.
Ich frage den Magistrat:
Wie hoch wären die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Frankfurt am Main seit 2007, wenn der Gewerbesteuerhebesatz auf dem Wallmann-Satz von 490 Punkten geblieben wäre? Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren und im Vergleich zu den tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen von 460 Punkten.
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller,
meine Damen und Herren!
Der Gewerbesteuerhebesatz in Frankfurt am Main liegt seit dem 01.01.2007 bei 460 Prozent. Eine realistische Aussage über zurückliegende Gewerbesteuereinnahmen bei einem Hebesatz von 490 Prozent lässt sich leider nicht verlässlich treffen.
Bei den Gewerbesteuereinnahmen fließen beispielsweise auch Nachveranlagungen von Betrieben aus Vorjahren - zu dem damaligen Hebesatz - mit ein, die eine pauschale Hochrechnung verfälschen würden. Zudem hat sich die Anzahl der Gewerbebetriebe seit 2007 zum Beispiel durch Ansiedlungen, Geschäftsaufgaben, Standortverlegungen immer wieder verändert, sodass die Grundgesamtheit der Gewerbesteuerzahlenden in den einzelnen Jahren variiert, wodurch ein Vergleich zwischen den einzelnen Jahren nur schwer möglich ist.
Die nachfolgenden Angaben sind daher nicht repräsentativ und unter Vorbehalt zu bewerten. Die hypothetischen IST-Erträge bei einem Hebesatz von 490 Prozent sind linear aus den tatsächlichen IST-Erträgen beim geltenden Hebesatz von 460 Prozent errechnet (IST-Ertrag x 490 / 460).
Entwicklung Gewerbesteuererträge (brutto) IST (in Mio. €, gerundet) Hebesatz 490 % Hebesatz 460 % Differenz 31.12.2007 1.817 1.706 -111 31.12.2008 1.778 1.669 -109 31.12.2009 1.227 1.152 -75 31.12.2010 1.366 1.282 -84 31.12.2011 1.192 1.119 -73 31.12.2012 1.612 1.513 -99 31.12.2013 1.538 1.444 -94 31.12.2014 1.640 1.540 -100 31.12.2015 1.857 1.743 -114 31.12.2016 2.004 1.881 -123 31.12.2017 1.850 1.737 -113 31.12.2018 2.073 1.946 -127 31.12.2019 2.107 1.978 -129 31.12.2020 1.631 1.531 -100 31.12.2021 2.232 2.095 -137 31.12.2022 2.658 2.495 -163 31.12.2023 3.207 3.011 -196
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.