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Die Spielapparatesteuer wurde in Frankfurt seit über 20 Jahren nicht mehr angepasst. Gleichzeitig entsteht ein Überangeb

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Anpassung der Spielapparatesteuer in Frankfurt am Main wird seit über 20 Jahren nicht mehr vorgenommen, was zu einem Überangebot an Spielgeräten führt. Der Magistrat plant, die Spielapparatesteuer anzupassen, um die Einnahmen zu stabilisieren und die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern.

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Frage an den Magistrat

Die Spielapparatesteuer wurde in Frankfurt seit über 20 Jahren nicht mehr angepasst. Gleichzeitig entsteht ein Überangebot an Spielgeräten und es kommt zu Verdrängungseffekten durch Spielotheken.

Ich frage den Magistrat:

Plant der Magistrat eine Anpassung der Spielapparatesteuer?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Hauenschild,

meine Damen und Herren!

Die Spielapparatesteuer wurde auch in den vergangenen 20 Jahren mehrfach angepasst. Seit 1991 gab es folgende Änderungen: Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1991, vom 18.11.1993, vom 13.10.1994, vom 13.12.2001, vom 25.02.2010, vom 19.05.2011 und vom 15.11.2012.

Die letzte Änderung der Spielapparatesteuer erfolgte zum 01.07.2020. Im Zuge dessen wurde die Bemessungsgrundlage der Spielapparatesteuersatzung vom Maßstab der Bruttokasse auf den Spieleinsatz geändert. Die Änderung sollte aufkommensneutral erfolgen, weshalb aufgrund von Proberechnungen für Geldspielgeräte ein Steuersatz in Höhe von 5,5 Prozent ermittelt und festgelegt wurde. Weitere Änderungen betrafen die Festlegung des Steuersatzes für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit auf vier Prozent und die Aufnahme neuer Besteuerungstatbestände in § 2 Absatz 2 lit. d.

Das Ziel einer aufkommensneutralen Änderung wurde allerdings mit der letzten Anpassung nicht erreicht - das Aufkommen hat sich in den letzten Jahren wie folgt verändert:

- 2019: 16,47 Millionen Euro,

- 2020: 11,72 Millionen Euro,

- 2021: 4,64 Millionen Euro,

- 2022: 12,94 Millionen Euro,

- 2023: 13,64 Millionen Euro.

Vor diesem Hintergrund befindet sich der Magistrat aktuell in Beratungen hinsichtlich einer weiteren Anpassung der Spielapparatesteuersatzung. Der Magistrat ist zuversichtlich, die Beratungen zeitnah abschließen und einen Magistratsvortrag an die Stadtverordnetenversammlung vorlegen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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