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Die Satzung und beschlossene Erhöhungen für die Kindertagespflege lassen auf sich warten und immer mehr Tagesfamilien qu

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die fehlenden Erhöhungen für die Kindertagespflege und die sinkende Anzahl an Tagesfamilien in Frankfurt. Es wird vorgeschlagen, die Restmittel aus 2023 zu nutzen, um eine Einmalzahlung an die Tagesfamilien zu leisten, um die nicht in Kraft getretene Satzung zu kompensieren. Das erwartete Ergebnis wäre eine finanzielle Entlastung für die Tagesfamilien.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Satzung und beschlossene Erhöhungen für die Kindertagespflege lassen auf sich warten und immer mehr Tagesfamilien quittieren den Dienst. 2016 gab die Bildungsdezernentin der Presse gegenüber an, dass Frankfurt 514 aktive Tagesfamilien habe. Laut Statistischem Landesamt waren zum 01.03.23 nur noch 364 Tagesfamilien tätig und laut Fragestunde vom 07.12.23 noch 345. Der Etatansatz für diesen Haushaltsposten wurde jedoch nie verändert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Restmittel aus 2023 sind in diesem Bereich vorhanden und kann davon eine Einmalzahlung für die Tagesfamilien, als Entschädigung für die nicht in Kraft getretene Satzung und den bisher nicht umgesetzten Antrag NR 924, Beschluss § 4701, finanziert werden?

Antwort des Magistrats

Es ist richtig, dass die Anzahl der Tagesfamilien seit 2016 rückläufig ist. Die Ausgaben richten sich jedoch nach der Anzahl der betreuten Kinder und nach dem Betreuungsumfang. Die Anzahl der betreuten Kinder liegt seit 2016 bei circa 1.150 Kindern. Die durchschnittliche Betreuungszeit pro Kind und Woche ist in den letzten Jahren allerdings gestiegen. Tagesfamilien betreuen gegenüber 2016 mehr Kinder und diese mit höherem Stundenumfang. 2023 wurden bereits im Juni und Oktober Sonderzahlungen an die Tagesfamilien geleistet. Diese waren so kalkuliert, dass die im Haushalt 2023 eingeplanten Mittel auskömmlich waren und nicht überschritten wurden. Im Fachbereich Kindertagespflege des Stadtschulamtes stehen für das Haushaltsjahr 2024 keine Budgetüberträge aus dem Vorjahr zur Verfügung.

Die städtische Geldleistung der Kindertagespflegepersonen wurde zuletzt vor fünf Jahren zum 01.01.2019, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019, § 4652, M 118, rückwirkend erhöht. Der Magistrat kann darüber hinaus gehende Leistungen nur durch eine neue Beschlussfassung oder die Verabschiedung der Satzung Kindertagespflege durch die Stadtverordnetenversammlung zur Auszahlung bringen. Der Satzungsentwurf wird derzeit durch einen externen juristischen Experten überarbeitet und sobald wie möglich den Gremien zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.

Der Magistrat ist dessen ungeachtet dabei zu prüfen, ob und wie unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung die laut Antrag der Stadtverordnetenversammlung zu leistende Sonderzahlung für die Kindertagespflegepersonen in diesem Jahr gangbar gemacht werden kann. Hierzu finden derzeit verschiedene Abstimmungsgespräche statt, deren Ausgang noch offen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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