Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädche
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, eine unabhängige Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention einzurichten. Dies ist notwendig, um die Verpflichtungen der Konvention effektiv zu erfüllen und den Schutz von Frauen und Mädchen zu gewährleisten.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt, Istanbul-Konvention, ist am
- Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die Verpflichtungen der Konvention richten sich an alle staatlichen Ebenen in Deutschland - das heißt Bund, Länder und Kommunen. Ich frage den Magistrat: Wann kommt die Stadt Frankfurt am Main der Verpflichtung nach, eine unabhängige Monitoring-Stelle einzurichten, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwacht?
Antwort des Magistrats
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung des Übereinkommens 2018 verpflichtet, alles Notwendige zu tun, um Gewalt gegen Frauen* und häusliche Gewalt zu bekämpfen, den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten sowie Gewalt durch gesetzgeberische und andere Maßnahmen zu verhindern.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist seit ihrer Ratifizierung 2018 in Deutschland staatliche Aufgabe und betrifft alle staatlichen Organe, Bund, Länder und Kommunen.
Durch das föderale System der Bundesrepublik erfolgt die Umsetzung der einzelnen Artikel zum Teil auf Bundes- oder Landesebene oder ist Angelegenheit der Kommunen. Einige Artikel betreffen mehrere Ebenen oder erfordern ein Zusammenspiel von Bund, Land und Kommunen.
Eine Koordinierungs- und Monitoringstelle wird von der Istanbul-Konvention selbst ausschließlich auf staatlicher Ebene gefordert.
Dieser Forderung ist die Bundesregierung nachgekommen. Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte von der Bundesregierung mit dem Monitoring der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in Deutschland betraut. Hierfür hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet. Frankfurt hat auf kommunaler Ebene eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Koordinierungsstelle steuert und koordiniert den integrativen Prozess. Zu den Aufgaben gehören: Datensammlung, Aufbau einer Beteiligungsstruktur, Identifikation von Handlungsbedarfen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Fachkräfte, Vernetzung mit Kommunen und International, sowie die Weiterentwicklung des Themenfeldes.
Eine Monitoringstelle muss unabhängig sein. Das Monitoring kann nicht von der Stadt Frankfurt beziehungsweise der Koordinierungsstelle erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.