Es ist ein Imageschaden für Frankfurt als führende Stadt für Start-ups und Gründer: Der etablierte und mit insgesamt 30.
Zusammenfassung
Der Frankfurter Gründerpreis wird 2024 nicht vergeben, da finanzielle Mittel fehlen, obwohl die Aufwendungen für Wirtschaftsförderung steigen. Der Magistrat plant eine Neuausrichtung des Wettbewerbs, um die Attraktivität für Start-ups zu erhöhen und die Preisgelder anzupassen. Ziel ist es, die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern und die Gründerszene in Frankfurt zu stärken.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Es ist ein Imageschaden für Frankfurt als führende Stadt für Start-ups und Gründer: Der etablierte und mit insgesamt 30.000 Euro Preisgeld dotierte Frankfurter Gründerpreis soll 2024 nicht vergeben werden, weil angeblich die finanziellen Mittel dafür bei der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH fehlen. Gleichwohl werden laut Etatentwurf 2024/25 die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Produktbereich Wirtschaftsförderung von 975.000 für 2023 auf fünf Millionen Euro für 2024 erhöht.
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Ich frage den Magistrat, warum trotzdem laut FAZ vom 31.05.2024 "die Kosten für Gehälter in der städtischen Gesellschaft, aber auch sonstige Ausgaben durch die Inflation" der Grund sind, dass das Preisgeld in diesem Jahr nicht zur Verfügung steht.
Antwort des Magistrats
Der Magistrat verfolgt das Ziel, die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Frankfurt für Start-ups und Gründer deutlich zu erhöhen. Eine Bestandsaufnahme bestehender Förderansätze und zahlreiche Gespräche mit Akteuren der Gründerszene führten zum Ergebnis, dass in den vergangenen Jahrzehnten zwar zahlreiche Maßnahmen, Projekte und Programme etabliert, jedoch nicht aufeinander abgestimmt wurden. So treffen Doppelstrukturen auf der einen Seite auf Lücken an anderer Stelle, werden knappe Mittel nicht effizient eingesetzt und verfehlen die Maßnahmen, Projekte und Programme in Summe die in sie gesetzten Erwartungen. Dies steht im Widerspruch zum Anspruch des Magistrats, neue Start-ups und Scale-ups nach Frankfurt zu holen und in der ersten Liga der Gründungszentren zu spielen. Eine Neuausrichtung der Förderkulisse für Gründer und Start-ups im Gesamtkontext mit Wirtschaftsförderung Frankfurt, Kompass, Frankfurt Forward und anderen Netzwerkpartnern wurde deshalb angestoßen. In diesem Jahr bereits deutlich gestärkt wurde das Start-up- und Gründernetzwerk Frankfurt Forward, das mit dem Wettbewerb "Start-up of the Year" auch in diesem Jahr einen Start-up-Preis in Frankfurt verleihen wird. Als einer der nächsten Schritte steht nun eine Neuausrichtung des städtischen Wettbewerbs Frankfurter Gründerpreis an. Der Frankfurter Gründerpreis stellt seit seiner Einführung 2001 eine feste Größe dar. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die im jeweils vorherigen Kalenderjahr gegründet wurden oder in diesem Zeitraum nachweisbar ihr operatives Geschäft in Frankfurt aufgenommen haben. Im Lauf der vergangenen 23 Jahre haben sich Gründungsschwerpunkte und die Gründerszene selbst stark verändert. Der Wettbewerbsmodus wurde in diesem Zeitraum trotz vielfältiger Bewegungen jedoch nicht angepasst. Dies hat zu einem schleichenden Attraktivitätsverlust des Wettbewerbs beigetragen. So sind die Preisgelder von zuletzt 12.500, 10.000 und 7.500 Euro für Betriebe mit einem lokalen Fokus zwar ansprechend. Für Start-ups, die eine Skalierung über die Region hinaus anstreben und sich vielleicht zum nächsten Einhorn entwickeln könnten, stehen sie aber - insbesondere in einer so entscheidenden Phase kurz nach Firmengründung - in keinem Verhältnis zum Aufwand der Wettbewerbsteilnahme. Ebenfalls fehlt diesen Gründern eine über den Wettbewerb hinausgehende Netzwerk- und Beratungskomponente. All das spiegelte sich in der überschaubaren Zahl von durchschnittlich 25 Anmeldungen. Ein überarbeitetes Wettbewerbskonzept soll den Frankfurter Gründerpreis zukunftsfest machen. Neben der Ansprache weiterer Zielgruppen sollen insbesondere die Festlegung zukünftiger Bewertungskriterien und Themenfelder sowie eine zeitgemäße Digitalisierung des Gründerpreisprozesses im Fokus stehen. Ebenso sollte die Frankfurter Wirtschaft nicht nur in der Jury des Gründerpreises sichtbar sein, sondern die prämierten Unternehmen in ihrem weiteren Wachstumsprozess auch aktiv begleiten. Die ursprüngliche Absicht, die Überarbeitung des Frankfurter Gründerpreises 2024 parallel zur Ausrichtung des Wettbewerbs im alten Modus zu verfolgen, scheiterte an finanziellen Ressourcen. Der Frankfurter Gründerpreis wird in Gänze durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH organisiert und finanziert. Diese wiederum finanziert sich als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt vorrangig aus dem im Städtischen Haushalt verorteten städtischen Zuschuss. Dabei handelt es sich nicht um den in der Anfrage zitierten Produktbereich Wirtschaftsförderung. Bei der Wirtschaftsplanung der Gesellschaft sind die in der mittelfristigen Haushaltsplanung angesetzten Zuschüsse maßgeblich. Die Zuschüsse an die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH gestalteten sich in den vergangenen Jahren wie folgt: Ist 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 PLAN 6.100 T€ 6.820 T€ 6.297 T€ 5.897 T€ 5.897 T€ 5.897 T€. Quelle: Stadtkämmerei, Haushaltsplan der Stadt Frankfurt. Steigende Betriebskosten (unter anderem in den Bereichen der Personalkosten, Mieten, IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit sowie Energiekosten) bei einem zugleich sinkenden Zuschuss führen nach Deckung aller Grundkosten der Gesellschaft zu einem signifikanten Rückgang der für Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehenden Projektmittel. Mit einem Budget von knapp 100.000 Euro, das neben den Preisgeldern die gesamte Projektorganisation abbildet, zählt der Frankfurter Gründerpreis zu den besonders kostenintensiven Projekten der Gesellschaft. Eine Anhebung des Zuschusses an die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und auch des in der mittelfristigen Finanzplanung festgeschriebenen Zuschusses ist im Doppelhaushalt 2024/25 vorgesehen, kann jedoch erst mit dessen Rechtskraft voraussichtlich ab Jahresende 2024 erfolgen. Die Entscheidung, den Frankfurter Gründerpreis in diesem Jahr zu pausieren, reflektiert vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, Kosten an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.