War zuletzt noch von einer Inbetriebnahme der Regionaltangente West, RTW, in 2028 die Rede, könnte sich nun die geplante
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Auswirkungen des Baustopps am Bahnhof Höchst auf die Planungen der Regionaltangente West (RTW). Es wird erwartet, dass trotz der Herausforderungen die RTW weiterhin im Jahr 2028 in Betrieb genommen werden kann.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
War zuletzt noch von einer Inbetriebnahme der Regionaltangente West, RTW, in 2028 die Rede, könnte sich nun die geplante Fertigstellung wieder verzögern. Die Deutsche Bahn hat dringend notwendige Bauarbeiten am Bahnhof Höchst gestoppt und damit den Plan, bis Juli die Vorarbeiten für den Bau des Tunnels unter dem Bahnhof möglichst weit voranzutreiben, vereitelt. In den beauftragten Büros fehlen Fachkräfte, was sich auf die Qualität der Planungsunterlagen auswirkt. Auch die Gesamtkosten könnten aufgrund der gestiegenen Material- und Baukosten rapide steigen.
Ich frage den Magistrat:
Wie wirkt sich der Stopp der dringend notwendigen Bauarbeiten am Bahnhof Höchst auf die Planungen für die RTW aus - sowohl zeitlich, als auch finanziell?
Antwort des Magistrats
Die RTW Planungsgesellschaft hat mitgeteilt, dass die Arbeiten im Bahnhof Höchst nicht eingestellt wurden, sondern beabsichtigte Vorabmaßnahmen wegen unvollständiger Unterlagen teilweise nicht begonnen werden konnten. Insoweit handelt es sich nicht um einen Baustopp. In den nächsten Wochen finden weitere vorlaufende Maßnahmen wie Kampfmittelsondierung, Kabelsondierung et cetera statt.
Die RTW Planungsgesellschaft beabsichtigt weiterhin, die RTW im Jahr 2028 in Betrieb zu nehmen.
Die Gesellschaft ist weiterhin zuversichtlich, noch im ersten Halbjahr 2024 auch für den Abschnitt Mitte einen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten.
Zu der Medienberichterstattung über die Steigerung der Kosten kann mitgeteilt werden, dass der Magistrat mit einer Erhöhung der Kosten, wie bei anderen Infrastrukturprojekten auch, rechnet. Es ist vorgesehen, dass sich in den nächsten Monaten zunächst die Gremien der Gesellschaft mit aktualisierten Zahlen beschäftigen und in der Folge den Gremien der kommunalen Anteilseigner Beschlussvorlagen zur Beratung vorgelegt werden.
Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht, da sich keine Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2024/2025 ergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.