In der FNP vom 01.08.2026 wurde über den Anstieg der Arbeitslosenquote auf 7,2 Prozent in Frankfurt berichtet. Diese Ten
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Verteilung der Zugehörigkeit zu den Rechtskreisen SGB II und SGB III nach Altersgruppen und Staatsangehörigkeit in Frankfurt. Eine Antwort des Magistrats liegt nicht vor.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
In der FNP vom 01.08.2026 wurde über den Anstieg der Arbeitslosenquote auf 7,2 Prozent in Frankfurt berichtet. Diese Tendenz wurde bereits am 02.05.2026 in der FAZ und der FNP als generelle Prognose für Hessen sowie Deutschland berichtet. Dabei zählen in Frankfurt 38,5 Prozent der Arbeitslosen zum Rechtskreis SGB III -Arbeitsförderung- und die übrigen 61,5 Prozent sind dem Rechtskreis SGB II -Grundsicherung/Bürgergeld- zugeordnet.
Ich frage den Magistrat:
Wie verteilt sich die Zugehörigkeit zu den Rechtskreisen SGB II und SGB III nach Altersgruppen und Staatsangehörigkeit?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. August 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.