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Als erste deutsche Großstadt hat Gelsenkirchen jetzt mit Paris gleichgezogen und sämtliche Miet-E-Scooter aus der Stadt

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main hat derzeit keine Anforderungen an die Identitätsprüfung von Nutzern von Leih-E-Scootern. Stattdessen wird lediglich die Angabe einer Bezahlkartennummer oder eines PayPal-Kontos verlangt. Dies könnte dazu beitragen, Unfälle und missbräuchliche Nutzung zu verhindern, jedoch sind keine entsprechenden Auflagen für die Anbieter vorgesehen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Als erste deutsche Großstadt hat Gelsenkirchen jetzt mit Paris gleichgezogen und sämtliche Miet-E-Scooter aus der Stadt verbannt. Eine Verlängerung der Sondernutzungsbedingungen hatte die Stadt an die Bedingung geknüpft, dass E-Roller-Nutzer vor Fahrtantritt ihre Identität bestätigen, indem sie einen Ausweis oder Führerschein per App hochladen. Dem wollten die Leihanbieter nicht nachkommen, das Gericht bestätigte jedoch das Vorgehen der Stadt. Ich frage den Magistrat: Ist es in Frankfurt erforderlich, dass Nutzer von Leih-E-Scootern ihre Identität per App nachweisen, und falls nein, warum wird dies den Leihanbietern nicht zur Auflage gemacht, um Unfällen und einer missbräuchlichen Nutzung vorzubeugen?

Antwort des Magistrats

Bei der Nutzung von Leih-E-Rollern in Frankfurt am Main ist es derzeit nicht erforderlich, sich mit einem amtlichen Ausweisdokument zu registrieren. Verlangt wird aber die Angabe einer Bezahlkartennummer oder eines PayPal-Kontos.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Gelsenkirchen keinesfalls E-Scooter verbannt oder verboten hat. Vielmehr wurden hier Auflagen gemacht, welche durch die E-Scooterbetreiber nicht erfüllt wurden und somit keine Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. Zu dieser Entscheidung ist derzeit ein Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig. Eine Entscheidung, ob diese Auflagen rechtmäßig sind, ist bisher nicht ergangen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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