Blinde und sehbehinderte Menschen sind Teil unserer Stadtgesellschaft, trotzdem fällt es nicht immer leicht, ohne Unters
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant, bei aktuellen Baumaßnahmen taktile Bodenleitsysteme an Gehwegen und anderen Verkehrsinfrastrukturen standardmäßig einzuplanen. Dies soll blinden und sehbehinderten Menschen eine selbstbestimmte und sichere Fortbewegung ermöglichen und den Zugang zur physischen Umwelt gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenFrage an den Magistrat
Blinde und sehbehinderte Menschen sind Teil unserer Stadtgesellschaft, trotzdem fällt es nicht immer leicht, ohne Unterstützung durch unsere Stadt zu kommen, wie auch in der Planung des Masterplans Mobilität festgestellt wurde. Dabei sollte es allen Menschen möglich sein, sich auch ohne fremde Hilfe zurechtzufinden.
Ich frage den Magistrat:
Werden bei aktuellen Baumaßnahmen taktile Bodenleitsysteme an den Gehwegen und anderen Elementen der Verkehrsinfrastruktur standardmäßig eingeplant und vorgenommen, die die selbstbestimmte Fortbewegung dieser Personengruppe erhöhen?
Antwort des Magistrats
Stadtrat Wolfgang Siefert:
Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren!
Bei aktuellen Baumaßnahmen werden taktile Bodenleitsysteme an den Gehwegen und an anderen Elementen der Verkehrsinfrastruktur, wie beispielsweise an Haltestellen und Querungsstellen, standardmäßig eingeplant und realisiert. Taktile Bodenleitsysteme tragen zur selbstbestimmten und sicheren Fortbewegung blinder, sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Straßenraum sowie bei der Nutzung des ÖPNV bei. Gemäß Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention muss Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zur physischen Umwelt gewährleistet werden. Die Umsetzung wird durch gesetzliche Normen definiert. Der oder die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen weist als ständiges und stimmberechtigtes Mitglied in der Koordinierungsgruppe Verkehr in Planungsgesprächen mit dem Amt für Straßenbau und Erschießung oder anderen Ämtern der Stadt Frankfurt am Main auf die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen hin, und zwar regelmäßig.
Die bauliche Herstellung der Barrierefreiheit öffentlicher Verkehrsflächen orientiert sich seit vielen Jahren am städtischen "Arbeitsplan Barrierefreiheit für Frankfurt", der gegenwärtig - das war damals übrigens ein Vorbild - gemäß aktuellen Regularien des Fördergebers Hessen Mobil überarbeitet wird. Der Arbeitsplan zeigt unter anderem auf, wie die Barrierefreiheit an Kreuzungen und Einmündungen, an sonstigen Querungsstellen, Bushaltestellen, Straßenbahnhaltestellen und unterirdischen Stationen durch taktile Leitelemente, Rampen, Höhenregulierungen et cetera hergestellt werden kann. Der Arbeitsplan ist Grundlage sämtlicher Planungen zur erstmaligen Herstellung und Umgestaltung von Straßenräumen - beispielsweise im Rahmen grundhafter Erneuerungen - und darüber hinaus bei Sanierungsmaßnahmen, in deren Umfang über die Wiederherstellung 1:1 hinaus auch funktionale Verbesserungen umgesetzt werden, soweit es im Rahmen der kleinen Maßnahmen auch möglich ist.
Danke schön!
(Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.