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Die Presse berichtete, dass das Gebäude in der Alten Rothofstraße, in dem sich die Traditionswirtschaft „Mutter Ernst“ b

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat wurde gefragt, ob er sich mit dem Erwerb des Gebäudes in der Alten Rothofstraße durch Ausübung des Vorkaufsrechts befasst hat. Der Magistrat hat geantwortet, dass kein generelles kommunales Vorkaufsrecht existiert und die Immobilie nicht unter die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen fällt.

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Frage an den Magistrat

Die Presse berichtete, dass das Gebäude in der Alten Rothofstraße, in dem sich die Traditionswirtschaft "Mutter Ernst" befindet, verkauft wurde. Das Gebäude soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Ich frage den Magistrat: Hat sich der Magistrat mit der Frage des Erwerbs des Gebäudes durch Ausübung des Vorkaufsrechts befasst?

Antwort des Magistrats

Es existiert kein generelles kommunales Vorkaufsrecht. Ein solches gesetzliches Vorkaufsrecht kann sich ausschließlich aus den Vorschriften der §§ 24f. BauGB unter den dort genannten Voraussetzungen ableiten lassen. Die Liegenschaft Alte Rothofstraße 12a, in der die in der Frage angesprochene Gaststätte bislang ansässig war, befindet sich in einem beplanten Innenstadtbereich und ist im Bebauungsplan B 702 Ä als Kerngebietsfläche ausgewiesen. Sie befindet sich zudem nicht im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung, sodass ein gesetzliches Vorkaufsrecht bei einer Veräußerung der Immobilie nicht besteht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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